Helfen Sie mit der Zuweisung einer Geldauflage
Save the Children ist die weltweit größte Kinderhilfsorganisation und setzt sich bereits seit 1919 für die Wahrung der Kinderrechte ein. Seit 2004 sind wir auch in Deutschland tätig. Gemeinsam mit 29 anderen Save the Children Organisationen gehören wir zu Save the Children International, die in über 120 Ländern mit unterschiedlichen Projekten für die Rechte der Kinder und ihrer Familien eintritt. Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind Schule und Bildung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie Überleben und Gesundheit. Außerdem helfen wir Kindern und ihren Familien in Not- und Katastrophensituationen. Mit der Zuweisung einer Geldauflage tragen Sie als Strafrichter, Amts- und Staatsanwalt maßgeblich dazu bei, unsere Arbeit auf nachhaltige Weise zu unterstützen. Für Fragen zu unserer Arbeit sowie zur Verwaltung der Geldauflagen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen Informationsmaterialien über Save the Children Deutschland e. V. zu.
Wir garantieren Ihnen eine diskrete und gewissenhafte Abwicklung
Save the Children Deutschland e. V. ist auf allen Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte eingetragen und berechtigt, Geldauflagen von den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Finanzämtern zu empfangen. Save the Children informiert die zuweisenden Stellen unverzüglich über Zahlungseingänge beziehungsweise ausstehende Zahlungen. Für Geldauflagen wurde ein separates Konto eingerichtet. Bei der Überweisung einer Geldauflage werden keine Spendenquittungen erstellt.
Save the Children Deutschland e. V.
Konto für Geldauflage
Geldauflagenkonto: 33 55 000
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 100 205 00
Für Fragen zu unserer Arbeit sowie zur Verwaltung der Geldauflagen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen Informationsmaterialien über Save the Children Deutschland e. V. zu.
Ihre Ansprechpartnerin
Tina Musil
Tel: +49 (0)30-27 59 59 79 0
Fax: +49 (0)30-27 59 59 79 9
geldauflagen(at)savethechildren.de