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EU-Lieferkettengesetz: Ein Meilenstein für den Schutz von Kinderrechten – aber nicht weitreichend genug
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Berlin, 24. April 2024 – Die Kinderrechtsorganisation Save the Children ist erleichtert, dass es trotz des Widerstands – auch aus Deutschland – gelungen ist, in dieser Wahlperiode eine Einigung zu gemeinsamen Standards menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten für EU-Unternehmen zu beschließen.
Angesichts der heutigen Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes (EUCSDDD) sagt Philipp Appel, Experte für Kinderrechte in Lieferketten bei Save the Children Deutschland:
„Mit dem EU-Lieferkettengesetz werden in Zukunft verbindliche Standards zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der EU gelten. Damit ist ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Erwachsenen, die von Rechtsverletzungen in globalen Lieferketten betroffen sind, erreicht.
Wir begrüßen, dass das EU-Lieferkettengesetz anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine zivilrechtliche Haftung vorsieht und so den Klageweg für Betroffene erleichtert. Wesentlich ist auch, dass das EU-Recht größere Teile der Wertschöpfungskette einbezieht und Kinderrechtsverletzungen somit noch umfassender bekämpft werden können. Außerdem freut es uns, dass die Kinderrechtskonvention in die Liste der zu schützenden Rechte aufgenommen wurde.
Bedauerlich ist aber, dass Kinderrechte von weniger Unternehmen als ursprünglich verhandelt geschützt werden müssen und dass in Risikolieferketten für Kinderarbeit – etwa in der Landwirtschaft, der Textilindustrie und im Bergbau – nur sehr große Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfalt verpflichtet sind. Diese Standards sind niedriger als die des deutschen Lieferkettengesetzes, und wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung der europäischen Normen nicht nachträglich auch noch eine Verwässerung des deutschen Rechts herbeizuführen.
Unserer Erfahrung nach sind kinderrechtliche Sorgfaltspflichten, wie es die Lieferketten-Richtlinien vorsehen, gut umsetzbar. Das beweist unsere erfolgreiche Arbeit in Risikolieferketten mit zahlreichen Unternehmen.“
Zusatzinformationen:
- Gemeinsam mit seiner Tochterorganisation The Centre for Child Rights and Business (The Centre) unterstützt Save the Children Unternehmen dabei, Kinderrechtsrisiken entlang der Lieferkette zu verringern. Mehr hierzu: https://www.savethechildren.de/unterstuetzen/fuer-unternehmen/unsere-unterstuetzung/kinderrechte-in-lieferkette-staerken/
- In der Studie „Kinderrechtsrisiken in globalen Lieferketten: Warum ein Null-Toleranz-Ansatz nicht genug ist“ von Save the Children und The Centre werden die Risiken von Kinderarbeit in globalen Lieferketten beleuchtet.
Bei Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle.
Kontakt:
Save the Children Deutschland e.V.
Pressestelle – Marie-Sophie Schwarzer
Tel.: +49 (0)30 – 27 59 59 79 – 226
Mail: marie.schwarzer@savethechildren.de
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Über Save the Children
Im Nachkriegsjahr 1919 gründete die britische Sozialreformerin und Kinderrechtlerin Eglantyne Jebb Save the Children, um Kinder in Deutschland und Österreich vor dem Hungertod zu retten. Heute ist die inzwischen größte unabhängige Kinderrechtsorganisation der Welt in rund 120 Ländern tätig. Save the Children setzt sich ein für Kinder in Kriegen, Konflikten und Katastrophen. Für eine Welt, die die Rechte der Kinder achtet, in der alle Kinder gesund und sicher leben sowie frei und selbstbestimmt aufwachsen und lernen können – seit über 100 Jahren.