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Hand eines Kindes über einem selbstgemaltem Bild, das mehrere bunte Strichmännchen zeigt

Kinderrechte in
Deutschland und weltweit

Kinderrechte sind Menschenrechte für Kinder

Die allgemeinen Menschenrechte gelten für alle Menschen, somit auch für Kinder. Zusätzlich haben Kinder jedoch auch eigene, spezifische Rechte: die Kinderrechte. Diese sind im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, der sogenannten UN Kinderrechtskonvention, von 1989 festgeschrieben. Die Konvention gilt für alle Kinder und Jugendlichen von Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und verpflichtet alle Vertragsstaaten, die Kinderrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

Kinderrechte – Die häufigsten Fragen

Was sind die Ziele der Kinderrechte?

Kinder und Jugendliche durchlaufen sensible Entwicklungsphasen, in denen sie besonders schutz- und förderbedürftig sind. In dieser Zeit werden entscheidende Grundlagen für ihr weiteres Leben gelegt. Kinderrechte wie das Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Bildung und auf Freizeit und Spiel, stellen sicher, dass ihre Bedürfnisse und ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Sie beziehen sich auf alle Lebensbereiche und tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche sicher, gesund und gleichberechtigt aufwachsen können.

Wie viele Kinderrechte gibt es?

Die Kinderrechtskonvention enthält 54 Artikel mit konkreten Kinderrechten. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen: Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte.

Was sind die 10 wichtigsten Kinderrechte?

Alle Kinderrechte sind gleich wichtig. Sie sind unteilbar miteinander verbunden und voneinander abhängig.

Was man sich aber gut merken kann: Es gibt vier Grundprinzipien, die für die Auslegung und Umsetzung aller anderen Kinderrechte wichtig sind. Diese Prinzipien leiten daher auch all unsere Arbeitsprozesse.

Was sind die 4 Grundprinzipien der Kinderrechte?

  1. ​​​​​Schutz vor Diskriminierung (Artikel 2): Alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Rechte, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Sprache, Behinderung oder anderen Merkmalen. Niemand darf benachteiligt werden.
  2. Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtig werden.
  3. Recht auf Leben, Überleben und persönliche Entwicklung (Artikel 6): Kinder und Jugendliche haben das Recht, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen und in ihrer Entwicklung bestmöglich gefördert zu werden.
  4. Recht auf Beteiligung (Artikel 12): Kinder und Jugendliche haben das Recht, bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, gehört zu werden. Erwachsene müssen ihre Meinung ernst nehmen und angemessen berücksichtigen.

Weitere zentrale Rechte, für die wir uns in unserer Arbeit besonders einsetzen:

  • Gesundheit (Artikel 24): Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein gesundes Aufwachsen, Fürsorge und Schutz vor Not.

  • Bildung (Artikel 28 und 29): Kinder und Jugendliche haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

  • Spiel und Freizeit (Artikel 31): Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und kreativ tätig zu sein.

  • Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 13 und 17): Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Zugang zu altersgerechten Informationen und darauf, ihre eigene Meinung frei zu äußern.

  • Schutz vor Gewalt (Artikel 19, 32 bis 36): Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und jeglichen Formen der Ausbeutung – auch im digitalen Raum.

  • Schutz der Privatsphäre und Ehre (Artikel 16): Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet und geschützt werden.

  • Soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen (Artikel 26 und 27): Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf soziale Unterstützung und auf Lebensbedingungen, die eine gesunde Entwicklung ermöglichen.

  • Schutz im Krieg und auf der Flucht (Artikel 22 und 38): Kinder und Jugendliche haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. Im Ankunftsland haben sie das Recht auf Schutz und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Was verstößt gegen die Kinderrechte?

Ein Verstoß gegen Kinderrechte liegt vor, wenn die grundlegenden Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht geachtet, nicht geschützt oder aktiv verletzt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Kinder keinen Zugang zu Bildung oder Gesundheitsversorgung haben, nicht genügend zu essen haben, in Krisen nicht ausreichend geschützt werden oder Gewalt und Ausbeutung erleben.

Obwohl fast alle Staaten die Kinderrechtskonvention anerkannt und sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet haben, werden Kinderrechte weltweit weiterhin verletzt. Hauptursachen dafür sind Kriege und bewaffnete Konflikte, aber auch Armut, strukturelle Ungleichheit sowie die zunehmenden Folgen der Klimakrise.

Besonders alarmierend ist die wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die in aktiven Konfliktgebieten leben. Im Jahr 2024 war mehr als jedes fünfte Kind davon betroffen – so viele wie nie zuvor. In solchen Situationen sind sie besonders schwerwiegenden Kinderrechtsverletzungen ausgesetzt.

Seit 2005 werden sechs Kategorien von Verbrechen an Kindern und Jugendlichen in Konfliktgebieten erfasst und dokumentiert:

  • Rekrutierung und Einsatz im Konflikt
  • Tötung und Verstümmelung
  • sexualisierte Gewalt
  • Entführung von Kindern
  • verweigerter Zugang zu humanitärer Hilfe
  • Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser

Verstöße gegen die Kinderrechte wirken sich besonders schwerwiegend auf die Lebenssituation und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen aus. Sie zeigen deutlich, wie wichtig es ist, Kinderrechte nicht nur formal anzuerkennen, sondern auch konsequent zu achten, zu schützen und umzusetzen.

Unser Kinderrechtsansatz

Seit über 100 Jahren setzt sich Save the Children dafür ein, dass Kinderrechte weltweit und in Deutschland geachtet, geschützt und umgesetzt werden – durch unsere Projekte vor Ort sowie durch unsere politische Arbeit.

Dazu richten wir unser Handeln konsequent darauf aus, die Ursachen von Kinderrechtsverletzungen zu beseitigen und Kindern und Jugendlichen dauerhaften Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen.

Titelbild des Dokuments "Der Kinderrechtsansatz in Theorie und Praxis bei Save the Children Deutschland e.V."

Was es bedeutet, kinderrechtsbasiert zu arbeiten, hat Save the Children bereits Anfang der 2000er Jahre in einem eigenen Ansatz definiert: dem Kinderrechtsansatz. Er bildet die Grundlage für unsere Arbeit in all ihren Facetten.

In unserer Publikation „Der Kinderrechtsansatz in Theorie und Praxis bei Save the Children Deutschland e. V.” zeigen wir, was wir darunter verstehen und in unserer täglichen Arbeit konkret umsetzen.

Publikation downloaden

Kinderrechte, die wie ein Puzzle zusammenhängen

Unser Kinderrechte-Poster zeigt anschaulich, wie alle Rechte ineinandergreifen und gemeinsam die Basis für das Wohl und eine gesunde Entwicklung von Kindern bilden.

Kinderrechte-Poster downloaden
Save Mitarbeiterin mit Drei Kindern in den Bergen

Wir sind da, wo Kinder uns brauchen

Save the Children ist in rund 120 Ländern für Kinder im Einsatz. Hier erfahren Sie mehr über unsere weltweiten Projekte für Kinder.

Unser Einsatz für Kinderrechte

Kriegsverbrechen an Kindern bestrafen

Kinder und Jugendliche sind in bewaffneten Konflikten besonders schwerwiegenden Kinderrechtsverletzungen ausgesetzt. Fordern Sie mit uns, dass solche Verbrechen bestraft werden.

Petition unterschreiben

Geschichte: 100 Jahre Kinderrechte

1919: Gründung des Save the Children Fund

Die Geschichte von Save the Children beginnt 1919 – mit Eglantyne Jebb, einer Frau, die bis heute als Pionierin der Kinderrechte gilt. Nach dem Ersten Weltkrieg leiden unzählige Kinder unter Hunger und Not. Um ihnen zu helfen, gründet Jebb den Save the Children Fund, der bereits kurze Zeit später hunderttausende Kinder mit Lebensmitteln versorgt und vor dem Hungertod bewahrt. Doch für Jebb ist schnell klar: Nothilfe allein reicht nicht. Kinder brauchen mehr als kurzfristige Unterstützung – Sie brauchen eigene Rechte, die weltweit anerkannt und geschützt werden. 1923 formuliert sie deshalb die erste „Erklärung der Rechte der Kinder“.

Genfer Erklärung der Kinderrechte von 1924

1924: Genfer Erklärung der Kinderrechte

Es ist Jebbs vehementem Einsatz zu verdanken, dass die Grundsätze ihrer Erklärung ein Jahr später durch den Völkerbund, die Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen, als „Genfer Erklärung“ verabschiedet werden. Die Genfer Erklärung schreibt erstmals fünf Rechte auf Versorgung und Schutz von Kindern sowie die Verantwortung von Erwachsenen gegenüber Kindern fest. Obwohl rechtlich nicht bindend, ist sie für die nächsten mehr als 20 Jahre maßgebend.

1959: Neue Erklärung der Rechte der Kinder

Am 20. November 1959 verabschiedet die UN-Generalversammlung eine neue Erklärung der Rechte des Kindes, „The Declaration of the Rights of the Child“. Seitdem gilt der 20. November als Internationaler Tag der Kinderrechte. Neben dem Schutz und der Unterstützung von Kindern enthält die Erklärung erstmals konkrete Rechte wie das Recht auf einen Namen, eine Staatszugehörigkeit oder unentgeltlichen Zugang zu Bildung. Wie die Genfer Erklärung von 1924 bleibt sie jedoch auch ohne rechtliche Bindung. Die Erklärung ist die direkte Vorgängerin der heutigen Kinderrechtskonvention.

1989: VERABSCHIEDUNG DER UN- KINDERRECHTSKONVENTION

Am 20. November 1989 wird die UN Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie gilt als Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Zum ersten Mal werden Kinder verbindlich als Träger*innen eigener Rechte anerkannt und die Vertragsstaaten zur Einhaltung verpflichtet. Die Kinderrechte gelten für alle Kinder gleichermaßen – von ihrer Geburt bis zum 18. Lebensjahr. 

1992: UN Kinderrechtskonvention tritt in Deutschland in Kraft

Deutschland gehört zu den ersten Staaten, die die Kinderrechtskonvention unterzeichnen und ratifizieren. Bereits 1992 tritt sie in Deutschland in Kraft. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die Rechte der Kinder und Jugendlichen, zunächst unter Vorbehalten, zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. 

2000: UN Kinderrechtskonvention wird um zwei Zusatzprotokolle ergänzt

Im Jahr 2000 werden zwei Zusatzprotokolle verabschiedet, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter ausbauen. Das erste befasst sich mit der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, das zweite enthält Maßnahmen zum Schutz vor Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie. 2002 treten sie in Kraft.

2011: UN Kinderrechtskonvention wird um das dritte Zusatzprotokoll ergänzt

2011 wird das dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention eingeführt. Es eröffnet Kindern und Jugendlichen bzw. ihren Vertreter*innen die Möglichkeit, bei einer Verletzung ihrer Rechte eine Individualbeschwerde beim Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen einzureichen. Es tritt 2014 in Kraft.

2024: 100 Jahre Kinderrechte

Die Kinderrechte werden 100 Jahre alt. Was als Genfer Erklärung begann, ist mit der UN Kinderrechtskonvention das bisher am häufigsten ratifizierte Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen geworden. 196 Länder der Welt – also alle mit Ausnahme der USA – sind ihr beigetreten.