Beschluss zum Lieferkettengesetz: Wir fordern mehr Einsatz gegen Kinderarbeit
Der Entwurf zum Lieferkettengesetz hat es nach jahrlangem Ringen zur Abstimmung in den Bundestag geschafft. Das Gesetz ist eine wichtige Etappe im Kampf gegen Kinderarbeit – 152 Millionen Kinder sind weltweit betroffen. Zugleich enthält das Gesetz noch zu viele Schlupflöcher, um die Lebensverhältnisse von Kindern in den Produktionsländern spürbar zu verbessern. Daher fordern wir zum heutigen internationalen Tag gegen Kinderarbeit mehr Einsatz für den Schutz von Kindern in Lieferketten.
Wenn Kinder Arbeiten durchführen, für die sie zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch sind und ihre körperliche oder seelische Entwicklung schädigen, dann sind sie laut Definition von UNICEF von Kinderarbeit betroffen. Auch wenn Kinder durch Arbeit von ihrem Schulbesuch abgehalten werden, wird von Kinderarbeit gesprochen. Daher werden Kinder durch Kinderarbeit ihrer Kindheit beraubt. Dies verstößt unter anderem gegen ihr Recht auf Schutz und Bildung. Und diese Kinderrechte sind Menschenrechte.
Globale Lieferketten bergen ein besonders großes Risiko für Kinderarbeit. In noch zu wenig Fällen wird ein Produkt zum Erzeuger zurückverfolgt – und damit geprüft, ob Kinder an der Produktion unrechtmäßig beteiligt waren. Mit dem Lieferkettengesetz legt die Bundesregierung Maßnahmen vor, um gegen Kinderrechtsverstöße in Lieferketten vorzugehen. Diese wurden nun im Bundestag verabschiedet.
Mehr Transparenz in Lieferketten und Verpflichtungen für Unternehmen
Als Kinderrechtsorganisation bewertet Save the Children den Vorstoß der Bundesregierung, die Menschen- und Kinderrechtssituation in der Lieferketten zu verbessern, grundsätzlich als positiv. Derzeit gibt es in Europa keine vergleichbare Gesetzgebung, die sich so umfangreich an den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientiert. So fordert das Lieferkettengesetz entsprechend der VN-Leitlinien von bestimmten Unternehmen eine Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe und Widergutmachung von Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten. Damit einher soll die Etablierung von Beschwerdemechanismen und eine transparente Berichterstattung gehen.
Das neue Lieferkettengesetz wird langfristig für mehr Transparenz sorgen und Unternehmen verstärkt in die Pflicht nehmen, Verantwortung für Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu übernehmen. Dennoch wird das Gesetz so nicht verhindern können, dass Kinderarbeit auch weiterhin in globalen Lieferketten bestehen bleibt. Vor allem bei alltäglichen Produkten wie etwa landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Ländern mit niedrigerem Einkommen oder Ländern des globalen Südens sind Kinderrechtsverstöße entlang von Lieferketten ein alltägliches Problem.
Lieferkettengesetz muss für alle Unternehmen Anwendung finden
Um gegen Kinderarbeit und Menschenrechtsverstöße wirksam vorgehen zu können und damit Veränderungen in Gang zu setzen, die auch wirklich bei Betroffenen ankommen, muss das Lieferkettengesetz nachgebessert werden. Dies sollte spätestens mit der kommenden europäischen Gesetzgebung forciert werden. Das betrifft zum einen vor allem die angesetzte Unternehmensgröße, für die das Gesetz gelten soll: Derzeit für Firmen mit über 3.000 und ab 2024 mit über 1.000 Mitarbeitenden. Zum anderen geht die Eingrenzung der Sorgfaltspflicht auf vornehmlich direkte Vertragspartner in der eigenen Lieferkette nicht weit genug.
Wir fordern daher, dass die Sorgfaltspflicht – also die Verpflichtung, Menschenrechtsverstöße nachzuverfolgen – auf alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe ausgeweitet wird. Sonst wird der Mittelstand und damit die größte Unternehmensgruppe von den Verpflichtungen ausgeklammert. Dabei agieren genau diese oft in Lieferketten als direkte Vertragspartner und damit als zweites Glied nach den einkaufenden Unternehmen.
Mittelständischen Unternehmen kommt somit eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen zu. Zwar agieren sie oft als Zwischenhändler zu den eigentlichen Produzenten und gar nicht als direkte Zulieferer, aber gerade deshalb ist es wichtig, dass auch sie sich mit der Prävention und Korrektur von Menschrechtsverletzungen vertraut machen und somit oft fehlende Kentnisse über eingekaufte Produkte erlangen. Der Mittelstand sollte daher nicht gesetzlich ausgeklammert werden.
Sorgfaltspflicht muss entlang der gesamten Lieferkette gelten
Vor allem muss die Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette gelten und nicht nur wie bisher vorgesehen für direkte Vertragspartner und nur in Ausnahmefällen für nachgelagerte Zulieferer. Ausnahme bedeutet hier: Die dem direkten Vertragspartner vorgelagerten Zulieferer müssen laut Gesetz nur in Augenschein genommen werden, wenn nachzuweisende Kenntnisse über die Verletzung oder einer bevorstehenden Verletzung von Menschenrechten vorliegen. Diese eingeräumte Ausnahmeregelung lässt einen Spielraum für das Weg- und Übersehen von Rechtsverletzungen in komplexen und undurchsichtigen Lieferketten zu, der für die Durchsetzung von Kinder- und Menschenrechten nicht akzeptabel ist. Denn damit reicht die Verantwortung deutscher Unternehmen nicht unmittelbar bis in die Produktions-, Abbau- oder Herkunftsländer von Produkten und Rohstoffen. Dies wäre jedoch notwendig, damit sich etwas an den Lebensverhältnissen der Betroffenen ändert.
Unser Beitrag zur Abschaffung von Kinderarbeit
2021 ist das internationale Jahr zur Abschaffung von Kinderarbeit. Save the Children ist Mitglied der von den Vereinten Nationen (UN) initiierten globalen Partnerschaft zur Eliminierung von Kinderarbeit “Alliance 8.7”. Die Mitglieder verbindet das gemeinsame Ziel der Beendigung von Kinderarbeit in all ihren Formen bis 2025.
Als Kinderrechtsorganisation werden wir unsere Programme und Lobbyarbeit intensivieren, um Kinder vor Kinderarbeit zu schützen und sie sicher zurück in die Schule und zum Lernen zu bringen. Dafür werden wir unsere Arbeit zur Etablierung von Kinderschutz- und Sozialschutzsystemen ausbauen und das allgemeine Wohl des Kindes fördern, zum Beispiel durch die Ermöglichung von Bildung.
Mehr über unsere Ambition zur Abschaffung von Kinderarbeit sowie unsere Forderungen an andere Entscheidungsträger*innen finden sich in unserem Flyer.
Kinderschutz in Lieferketten: Mit gutem Beispiel voran
Save the Children setzt sich als Kinderrechtsorganisation gezielt für den Kinderschutz in Lieferketten ein. Seit über zehn Jahren weiten wir diesen Einsatz mit unserer Tochterfirma THE CENTRE for Child Rights and Business aus. Dabei beraten wir Firmen, die Kinderrechte in ihren Lieferketten stärken möchten und unterstützen sie bei der Umsetzung z.B. mit Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Mit unserem Partner Lidl haben wir 2020 ein ambitioniertes Projekt in der Haselnusslieferkette initiiert. Das Projekt findet in der Türkei statt, die 67 Prozent der weltweiten Haselnussernte deckt. Viele Erntehelfer*innen arbeiten auf mehreren Feldern und ziehen mit ihren Familien für acht bis neun Monate von Ernte zu Ernte. Viele Kinder in diesen Wanderfamilien sind größtenteils unbeaufsichtigt, müssen arbeiten oder gehen nicht zur Schule.
Das Projekt mit unserem Partner Lidl geht neben der Bekämpfung von Kinderarbeit in der Haselnusslieferkette und dafür notwendiger Etablierung von Richtlinien und Prozessen bei allen relevanten Lieferkettenakteuren noch einen wichtigen Schritt weiter: Kinder sollen die Möglichkeit zum Lernen und auf einen Schulbesuch bekommen oder die Alternative einer altersgerechten und sicheren Arbeit erhalten. Zudem möchte das Projekt eine Wissensgrundlage für Maßnahmen schaffen, die modelhaft auch auf weitere Lieferketten in der Landwirtschaft angewendet werden könnten.
Beispiele wie dieses zeigen, dass Unternehmen, die sich noch nicht dezidiert mit ihrer Verantwortung gegenüber Menschenrechten auseinandergesetzt haben, das Lieferkettengesetz als Chance begreifen sollten. Denn viele Unternehmen zeigen bereits, dass es funktionieren und dadurch ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Kindern weltweit geleistet werden kann.