Kinder schützen: Bessere Standards in Unterkünften für Geflüchtete
Mit einem erweiterten „Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder“ engagiert sich Save the Children für bessere Standards in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Das Messinstrument hilft dabei, die Qualität der Unterkünfte sowie den Zugang zu Leistungen und Angeboten während der zentralen Unterbringung zu überprüfen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Rechte geflüchteter Kinder bei der Unterbringung berücksichtigt werden. Die COVID-19 Pandemie hat verdeutlicht, dass eine zentrale Unterbringung geflüchteter Menschen nicht nur im Sinne des Infektionsschutzes abzulehnen ist.
Dezentrale Unterbringung notwendig
Im Zuge der Kontaktbeschränkungen wurden ganze Unterkünfte isoliert und geflüchtete Menschen hatten kaum noch Zugang zu Schutz-, Bildungs- und psychosozialen Unterstützungsmaßnahmen. Bereits vor der Pandemie gab es für geflüchtete Menschen in Unterkünften vielfältige Belastungsfaktoren. Vor allem die Unterbringung von Kindern und ihren Familien in Erstaufnahmen und Gemeinschaftsunterkünften ist bedenklich, da sie nicht kindgerecht ist. Save the Children setzt sich deshalb grundsätzlich für eine dezentrale Unterbringung geflüchteter Kinder und ihrer Familien ein. Solange Kinder in Unterkünften für geflüchtete Menschen untergebracht werden, muss dies zumindest nach verbindlichen Mindeststandards erfolgen, welche die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen.
Kinderrechte-Check mittels Ampelsystem
Hier kommt der Kinderrechte-Check ins Spiel. In dem durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Kommission geförderten Projekt „Qualität in der Vielfalt sichern“ wurde eine frühere Version des Messinstruments in Unterkünften erprobt. Und nun mit Hilfe von Mitarbeiter*innen aus Unterkünften sowie Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft überarbeitet. Das Ergebnis ist ein Qualitätsmessinstrument, das mittels Ampelsystem Aufschluss über Einhaltung der Mindeststandards gibt. Zudem bietet es Anregungen für Verbesserungen: „Grün“ heißt, dass im Bereich Kinderrechte Mindeststandards erfüllt werden, „Gelb“ und „Rot“ zeigen auf, dass noch Handlungsbedarf besteht.
„Das Besondere am Kinderrechte-Check ist, dass er nicht nur die Unterkunft, sondern die gesamte Unterbringungssituation in den Blick nimmt. Es wird auch der Zugang zu externen Angeboten und Versorgungsleistungen geprüft. So wird beispielsweise gefragt, ob Kinder Zugang zum regulären Bildungssystem wie Kindertagesstätten und Schulen haben und ob es örtliche Vereine oder andere Freizeitangebote gibt.“
Neben der Unterkunft ist eine Reihe von Akteuren für die Wahrung der Kinderrechte während der zentralen Unterbringung verantwortlich. Der Kinderrechte-Check berücksichtigt dies, indem er konkrete Akteure für die Erfüllung der Mindeststandards benennt.
„Die Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Grundlage für ihr Ankommen in Deutschland. Die Wahrung der Kinderrechte ist in diesem Zusammenhang sowohl Voraussetzung als auch Chance für eine gelingende Integration und Partizipation von geflüchteten Kindern und ihren Familien,“ sagt Susanna Krüger, Vorstandsvorsitzende von Save the Children Deutschland. „Auf dem Weg dahin sehen wir uns als Berater und Ansprechpartner für Landesbehörden und Unterkünfte und stellen uns mit unserer Expertise, auch als Netzwerkpartner für Verbände und NGOs, gerne zur Verfügung.“