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Wissenwertes
zu Testamentsspenden

Wir beantworten Ihre Fragen

Um umfassend über die Themen Testament und Testamentsspende zu informieren geben wir Ihnen hier Antworten auf häufig gestellte Fragen. Natürlich können Sie auch gerne hier Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie eine spezielle Frage haben.

Ich habe noch kein Testament verfasst. Warum sollte ich eins verfassen?

1. Gesetzliche Erbfolge

Falls Sie kein Testament haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und in sogenannte Ordnungen unterteilt. Erbberechtigt sind danach sowohl die Person, mit der Sie in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben, als auch Ihre Verwandten. 

2. Klarheit schaffen

Mit einem Testament halten Sie fest, was genau mit Ihrem Nachlass passieren soll. Ein Testament schafft so Klarheit über Ihre persönlichen Wünsche – das gibt auch nächsten Angehörigen Sicherheit und kann Streitigkeiten verhindern.

Welche verschiedenen Formen von Testamenten gibt es?

1. Eigenhändiges Testament

Diese Form des Testaments wird von der erblassenden Person handschriftlich verfasst und kann ohne Notar aufgesetzt werden. Um später die Echtheit des Testaments festzustellen und die Identität des Verfassers genau zu bestimmen, ist die Unterschrift mit vollem Namen notwendig. Der Aufbewahrungsort des eigenhändigen Testaments darf von der erblassenden bestimmt werden und muss den Erbberechtigten bekannt sein. Wir empfehlen eine amtliche Verwahrung Ihres Testaments.

2. Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament wird durch einen Notar abgenommen und kann entweder mündlich oder schriftlich erklärt werden. Der große Vorteil hierbei ist, dass durch das Hinzuziehen einer Fachkraft Formfehler vermieden werden. Insbesondere bei einem hohem Nachlass oder einer besonderen familiären Situation ist es ratsam ein öffentliches Testament zu verfassen und auch eine Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen.



Expertentipp

Ein Testament hat besondere Formvorschriften, die unbedingt beachtet werden müssen. Ansonsten könnte Ihr letzter Wille als ungültig erklärt werden. Um dies zu vermeiden stellen wir Ihnen viele Hilfeleistungen zur Verfügung. Unter anderem erhalten Sie Textbausteine für Ihr Testament oder unseren Testamentsratgeber.

3. Gemeinschaftliches Testament

Im gemeinschaftlichen Testament geben Ehepartner*innen ihren letzten gemeinsamen Willen an. Wenn das Testament eigenhändig erstellt wird, muss eine geehelichte Person das Testament handschriftich verfassen und beide Partner*innen müssen mit Angabe des Datums unterschreiben. Eine Änderung nach dem Tod einer geehelichten Person ist nur möglich, wenn die Einwilligung hierzu vorab notariell beurkundet wurde. Nicht in Ehe oder eingetragender Partnerschaft lebende Personen können einen gemeinsamen Erbvertrag aufsetzen. Dieser muss vom Notar erstellt werden.


Ich habe bereits ein Testament verfasst. Kann ich das nochmal ändern?

Das kommt auf die Form Ihres Testaments an. Die Inhalte und Bestimmungen eines eigenhändigen Testaments können Sie jederzeit ändern. Bitte bedenken Sie, dass die vorgenommene Änderung handschriftlich mit Ort und Datum versehen und von Ihnen unterschrieben werden muss. Wenn Sie ein ganz neues Testament erstellen wollen, vergessen Sie nicht die Vorgängerversion zu vernichten. Um Änderungen an einem öffentlichen oder gemeinschaftlichen Testament vorzunehmen gibt es Sonderregelungen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir finden eine Lösung.

Was genau muss ich in mein Testament schreiben, um Save the Children darin zu bedenken?

Neben dem Wert oder dem Anteil, den Sie hinterlassen möchten, ist es gut, wenn Sie die vollständige Adresse nennen:

Save the Children Deutschland e.V.

Seesener Str. 10-13

10709 Berlin

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis?

1. Erbschaft

Wenn eine erbberechtigte Person im Testament eingesetzt wird, dann erbt diese alles, was dem Verstorbenen gehört hat. Darunter fallen neben allen Vermögensgegenständen auch die Schulden der erblassenden Person. Wollen Sie eine Person oder Organisation mit einem bestimmten Vermögensgegenstand bedenken, eignet sich ein Vermächtnis.

2. Vermächtnis

Durch ein Vermächtnis können Sie bestimmen, dass der Vermächtnisnehmer eine bestimmte Sache erhält. Das kann ein Geldbetrag (beispielsweise 1.000,- Euro), eine Immobilie oder ein anderer Vermögenswert sein. Eine im Testament eingesetzte erbberechtigte Person ist dazu verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.

Was ist der Vorteil einer Testamentsspende an Save the Children?

1. Sie unterstützen Kinder in Not weltweit

Seit  mehr als 100 Jahren setzen wir uns in rund 120 Ländern für Kinder in Not ein, um ihnen eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Ihre Testamentsspende kommt den ärmsten Kindern dieser Welt zu Gute, damit sie gesund und sicher aufwachsen können, Bildung erhalten und in ihren Rechten gestärkt werden.

2. Als Organisation zahlen wir keine Erbschaftssteuer

Anders als Privatpersonen ist Save the Children e.V. als gemeinnützige Organisation nicht erbschaftssteuerpflichtig. Im Fall einer Schenkung sind wir ebenfalls steuerbefreit. Ihr Nachlass kommt somit ohne Abzüge bei Save the Children an und unterstützt Mädchen und Jungen weltweit.

Wer kann mir bei der Erstellung eines Testaments helfen?

1. Notarielle Unterstützung

Abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen oder Ihrer familiären Situation kann es sinnvoll sein, dass Sie sich von einem Notar beraten lassen. Wir stellen Ihnen gerne einen Gutschein für die Beratungsleistung aus. Melden Sie sich einfach per E-Mail unter testamente@savethechildren.de oder rufen Sie an unter 030 – 2759 59 79-820.

2. Save the Children

In unserem Ratgeber „Ihr Erbe für die Kinder der Welt“ informieren wir Sie über die Möglichkeiten, mit Ihrem Testament das Leben von Kindern nachhaltig zu verbessern. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail an testamente@savethechildren.de oder rufen Sie an unter 030 – 2759 59 79-820.

Ich bin für Sie da!

Sie möchten sich informieren oder haben bereits erste Fragen? Ich bin Ihre persönliche Ansprechpartnerin und helfe Ihnen sehr gerne weiter! Die vertrauliche Behandlung Ihrer Anfrage per E-Mail, Brief oder Anruf ist für uns bei Save the Children selbstverständlich.

Rania von der Ropp

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Ein Junge steht vor seinem in Kenia  © Jordi Matas / Save the Children

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