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Bußgelder
und Geldauflagen

Helfen Sie mit der Zuweisung einer Geldauflage

Save the Children ist die größte unabhängige Kinderrechtsorganisation der Welt. Wir verbessern das Leben von Kindern weltweit. Sofort und dauerhaft. Wir setzen uns ein für eine Welt, die die Rechte der Kinder achtet.

Mit der Zuweisung einer Geldauflage tragen Sie als Strafrichter/in, Amts- und Staatsanwalt bzw. -anwältin maßgeblich dazu bei, unsere Arbeit auf nachhaltige Weise zu unterstützen. Auch Geldauflagen, die im Rahmen von Disziplinarverfahren gegen Personen im Beamtenstatus angeordnet werden, nehmen wir entgegen.

Für Fragen zu unserer Arbeit sowie zur Verwaltung der Geldauflagen stehen wir gerne zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen Informationsmaterialien über Save the Children Deutschland e. V. zu.

Unser Ansprechpartner für Sie

Unser Konto für Geldauflagen

Save the Children Deutschland e. V.

Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE74 3702 0500 0003 3550 00
BIC BFSWDE33XXX

Wir garantieren Ihnen eine gewissenhafte Abwicklung

Save the Children Deutschland e.V. ist auf allen Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte eingetragen und berechtigt, Geldauflagen von den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Finanzämtern zu empfangen. Save the Children informiert die zuweisenden Stellen unverzüglich über Zahlungseingänge beziehungsweise ausstehende Zahlungen. Für Geldauflagen wurde ein separates Konto eingerichtet. Bei der Überweisung einer Geldauflage werden keine Spendenquittungen erstellt.