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Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz – EU darf Asylrecht nicht aushöhlen

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Berlin, 1. Oktober 2026 – Die EU-Innenminister*innen wollen an diesem Donnerstag die Rückführungsverordnung beschließen und über neue Vorhaben der gemeinsamen Migrationspolitik beraten. Nach dem „Munich Migration Meeting“ vom vergangenen Samstag zeichnen sich Verschärfungen ab, die den Zugang zu Asylverfahren massiv einschränken sollen. Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens ist die Vorbereitung und Ausgestaltung von Kooperationen mit Drittstaaten, mit dem Ziel, dort Rückkehrzentren (Return Hubs) zu errichten. 

Dazu sagt Karsten Dietze, Experte für Flucht und Migration bei Save the Children Deutschland:

„Europas Grundrechte geraten weiter unter Druck. Mit der Rückführungsverordnung werden Änderungen beschlossen, die in weiten Teilen Menschen- und Kinderrechten widersprechen. Zeitgleich werden bereits neue Verschärfungen der Asyl- und Migrationspolitik geplant, wobei Deutschland eine treibende Kraft ist. Das Munich Migration Meeting vom vergangenen Samstag war der Versuch, die Abschaffung des individuellen Grundrechts auf Asyl in die Wege zu leiten. So soll die Europäische Grenzschutzagentur Frontex eine schnelle Eingreiftruppe bekommen und zu einem international agierenden Rückführungsdienstleister umgebaut werden, der auch aus Transitländern außerhalb der EU abschieben soll. Die betroffenen Menschen würden keinen Zugang mehr zu einem Asylverfahren erhalten. Es droht ein weiterer Schlag gegen die Kinderrechte in der europäischen Migrationspolitik. 

Die Ereignisse von Ceuta in diesem Sommer dienen als Rechtfertigung einer Politik der zunehmenden Härte, die Geflüchtete als Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt und dabei auch Kinder nicht ausnimmt. Knapp 40 Prozent aller Geflüchteten weltweit sind Kinder. Das sind Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben und ihre Heimat wegen der Klimakrise, Gewalt, Hunger oder Perspektivlosigkeit verlassen mussten. Sie haben einen Anspruch auf faire Asylverfahren, in denen Schutzgründe auf Basis des Kindeswohlprinzips sorgfältig geprüft werden. 

Statt Schutzsuchenden sichere Wege zu ermöglichen, treibt Deutschland eine Politik voran, die internationale Verpflichtungen ausblenden. Sowohl weite Teile der Rückführungsverordnung als auch die in München diskutierten Vorschläge für eine weitere Verschärfung europäischer Migrationspolitik verletzen Kinderrechte und stehen im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der UN-Grundrechtecharta. Diese Verträge sind nicht optional, sondern bindend. Sie verpflichten dazu, Kinderrechte zu achten, Schutzsuchenden Zugang zu fairen Verfahren zu gewährleisten und sicherzustellen, dass niemand in Staaten überstellt wird, in denen seine Sicherheit oder seine Grundrechte gefährdet sind. Die geplanten Verschärfungen in der Migrationspolitik untergraben die europäische Werteordnung – das Fundament, auf dem wir alle stehen.“ 

Hinweise für die Redaktion:

  • In München wurde am 26. September der Plan vorgestellt, den mit GEAS beschlossenen Krisenmechanismus so zu verändern, dass ankommende Asylsuchende voraussichtlich keinen Zugang mehr zu einem Asylverfahren hätten. Der Krisenmechanismus soll bei einer zeitgleichen Ankunft vieler schutzsuchender Menschen angewendet werden.
  • Die EU-Grenzschutzagentur Frontex soll künftig unter anderem mit Hilfe einer neuen „schnellen Eingreiftruppe“ direkte Rückführungen vornehmen. Außerdem sollen mit Hilfe von Frontex schutzsuchende Menschen schon aus Transitländern zurückgeführt werden können – sie bekommen dann gar nicht erst die Chance, Asyl in der EU zu beantragen.
  • Die EU-Rückführungsverordnung ermöglicht ausgedehnte Haftzeiten von bis zu zwei Jahren im Rückkehrverfahren, ausdrücklich auch für Kinder. Die UN-Kinderrechtskonvention verbietet generell die Inhaftierung von Kindern aus migrationsbezogenen Gründen oder ihre Unterbringung in haftähnlichen Verhältnissen. 
  • Die Verordnung führt neue Regeln für die Ausweisung von Asylsuchenden ein, darunter Bestimmungen zu sogenannten Rückführungszentren (Return Hubs) in Nicht-EU-Ländern. Schutzsuchende, auch Familien mit Kindern, deren Rückführungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, können in Drittstaaten verbracht werden, zu denen sie keinerlei persönlichen Bezug haben. Dort droht ihnen die Unterbringung in Einrichtungen, die menschen- und kinderrechtlichen Standards nicht genügen. 

Pressekontakt:

Save the Children Deutschland
Susanne Sawadogo, Senior Medienreferentin
+49 30 2759 5979-120
susanne.sawadogo@savethechildren.de

 

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