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Ein Mädchen verdeckt ihr Gesicht mit den Händen. © Chris de Bode / Save the Children

Kinderschutz in
Zeiten von Corona

Kinderschutz geht uns alle an

Schon wieder Streit in der Nachbarwohnung – und Sie haben das Gefühl, das Kind schreit ununterbrochen? Die flüchtige Begegnung mit dem Nachbarskind auf der Straße beschäftigt Sie? Irgendetwas scheint nicht in Ordnung zu sein, sagt Ihr Bauchgefühl?

Gerade in Zeiten der Corona-Krise sind viele Familien mit Kindern auf sich allein gestellt. Die gewohnte Alltagsstruktur bricht weg, durch die Isolation und Schließung von Kita und Schulen. Hilfen von außen können nicht in Anspruch genommen werden. Wenn Überforderungen, Existenzängste oder Suchtprobleme Familien belasten, kann es zu einem Anstieg von häuslicher Gewalt führen. Kinder sind häufig die Leidtragenden!

Zivilcourage und ein aufmerksames Miteinander sind wichtiger denn je, um den Schutz von Kindern nicht aus den Augen zu verlieren.

Orientierungshilfe bei der Einschätzung - soll ich mich einmischen?

Bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung ist „Einmischung“ geboten, d.h. zögern Sie nicht und benachrichtigen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Laut dem Strafgesetzbuch, Paragraph 323 c StGB, ist es sogar Ihre Pflicht, einzuschreiten und Schlimmeres zu verhindern. Oft sind wir unsicher und können nicht eindeutig feststellen, ob wirklich eine Gefahr für jemanden vorliegt, oder es sich lediglich um einen Verdacht handelt.

Wichtig ist für uns alle zu wissen: es liegt nicht an uns - eindeutig zu prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung auch wirklich vorliegt oder nicht. Das können wir auch gar nicht und das ist Aufgabe von Fachleuten des Jugendamts.

Wichtig ist:

  • Es ist grundsätzlich besser einmal mehr Hilfe zu holen als es zu unterlassen.
  • Das Jugendamt muss jedem Hinweis nachgehen.
  • Es herrscht eine Verschwiegenheitspflicht, d.h. Ihre Personalien werden nicht weitergeben! Falls Sie die Besorgnis haben, durch das Informieren von Jugendamt oder Polizei in einen Konflikt zu geraten, ist wichtig zu wissen, dass die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes nicht berechtigt sind, Daten weiterzureichen.

Was folgt nach einer Meldung beim Jugendamt?

Die Mitarbeiter*innen des Amtes nehmen eine Gefährdungseinschätzung vor. In diese werden die Eltern miteinbezogen – zumindest dann, wenn das Kind dadurch nicht gefährdet wird. Zur Einschätzung des Risikos ist das Jugendamt laut Paragraph 8a SGB VIII verpflichtet. Der Familie wird dann umgehend Hilfe ermöglicht. Bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Kindeswohlgefährdung zu beenden und das Kind zu schützen.

Konkrete Handlungsempfehlungen

  • Was kann ich sonst tun, wenn ich eine Kindeswohlgefährdung zum jetzigen Zeitpunkt ausschließen kann, aber die Besorgnis habe, dass eine Kindeswohlgefährdung nach einiger Zeit eintreten könnte? Sie können die Familie regelmäßig ansprechen und somit signalisieren „ich nehme wahr, dass ihr Probleme im Alltag habt und ich kann euch helfen, indem ich zuhöre und euch motiviere, aktiv Hilfe in Anspruch zu nehmen.“
  • Gewaltsituationen unterbrechen. Gegebenenfalls mit einem Vorwand an der Tür klingeln. Aber bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr. Im Zweifelsfall ist es besser, direkt die Polizei zu benachrichtigen.
  • Je nach Alter, kann das Kind direkt allein angesprochen werden. Sollte sich eine passende Gelegenheit ergeben, bieten Sie dem Kind an, Hilfe zu holen.
  • Machen Sie auf Hilfsangebote aufmerksam, indem Sie Flyer oder Plakate im Hausflur aufhängen.
  • Austauschen: bei Sorgen um die Nachbarskindern, kann es auch helfen, sich mit Nachbarn zu besprechen und Eindrücke zu teilen.
  • Insgesamt gilt: Augen und Ohren nicht verschließen, aufmerksam sein.

Weiterführende Links: 

 

 

 

 

 

Feliza* (5) aus den Philippinen trägt eine waschbare Maske aus einem Corona-Hygiene-Kit von Save the Children. © Lei Tapang / Save the Children

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