Wissenswertes zu Testamentsspenden
Um umfassend über die Themen Testament und Testamentsspende zu informieren, geben wir Ihnen hier Antworten auf häufig gestellte Fragen. Natürlich können Sie auch gerne Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie eine spezielle Frage haben.
1.) Warum sollte ich ein Testament verfassen?
Grund 1: Gesetzliche Erbfolge
Wenn Sie versterben, ohne ein Testament verfasst zu haben, tritt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die in sogenannte Ordnungen unterteilt wird. Danach erben zunächst die eigenen Kinder oder Enkel - diese gehören zur ersten Ordnung. Wenn Sie keine Kinder oder Enkel haben, erben in zweiter Ordnung Ihre Eltern bzw. Geschwister und danach die Neffen und Nichten. Wenn es keine Verwandten dieser Ordnungen gibt, erbt der Staat Ihr gesamtes Vermögen.
Mehr Informationen zu der gesetzlichen Erbfolge finden Sie auch in unserem kostenlosen Testamentsratgeber.
Grund 2: Klarheit schaffen
Mit einem Testament halten Sie fest, was genau mit Ihrem Nachlassgeschehen soll, wer erben und wer zum Beispiel ein Vermächtnis erhalten soll. Ein Testament schafft so Klarheit über Ihre persönlichen Wünsche – das gibt auch nächsten Angehörigen Sicherheit und kann Streitigkeiten verhindern.
2.) Welche Formen des Testaments gibt es?
a) Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament wird von Ihnen selbst handschriftlich verfasst und kann ohne Notar*in aufgesetzt werden. Um später die Echtheit des Testaments festzustellen und die Identität der Verfasser*in genau zu bestimmen, ist die Unterschrift mit vollem Namen notwendig. Den Aufbewahrungsort des eigenhändigen Testaments können Sie selbst bestimmen. Der Ort sollte den Erb*innen bekannt sein. Wir empfehlen eine amtliche Verwahrung Ihres Testaments im Zentralen Testamentsregister.
b) Notarielles Testament
Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, fertigen Sie es gemeinsam mit einer Notar*in an. Der große Vorteil hierbei ist, dass durch das Hinzuziehen einer Expert*in Formfehler vermieden werden und das Testament damit rechtskräftig ist. Gerade in besonderen familiären Situationen, wie zum Beispiel einer Patchworkfamilie, ist es ratsam, erbrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zudem wird das Dokument direkt beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt, sodass Ihr Testament sicher aufbewahrt ist.
c) Gemeinschaftliches Testament
Sofern Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder verheiratet sind, können Sie auch ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen – eigenhändig oder notariell. Wenn das Testament eigenhändig erstellt wird, muss eine der beiden Personen das Testament handschriftlich verfassen und beide müssen es mit Angabe des Datums unterschreiben. Eine Änderung nach dem Tod einer Person ist nur möglich, wenn die Einwilligung hierzu vorab notariell beurkundet wurde. Nicht in Ehe oder eingetragener Partnschaft lebende Personen können einen gemeinsamen Erbvertrag aufsetzen. Dieser muss von einer Notar*in erstellt werden.
Eine besondere Art des gemeinschaftlichen Testaments ist das sogenannte Berliner Testament. Dieses ermöglicht beiden Partner*innen, sich gegenseitig als Alleinerb*innen einzusetzen und darüber hinaus eine oder mehrere Personen bzw. Organisationen als Schlusserb*innen zu bestimmen.
3.) Kann man ein Testament auch ohne Notar*in schreiben?
Expert*innentipp
Wenn Sie Ihr Testament verfassen, können Sie dies auch ohne Notar*in tun. Dabei sollten Sie einige Formvorschriften beachten, damit das Testament rechtskräftig ist:
- Das Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.
- Das Dokument sollte eine Überschrift wie „Testament“ oder Mein letzter „Wille“ haben.
- Es sollte mit Ort und Datum versehen sein.
- Bei mehreren Seiten sollten die Blätter nummeriert oder miteinander verbunden sein.
4.) Kann ich mein Testament ändern?
Wenn Sie bereits ein Testament erstellt haben, können Sie Änderungen daran vornehmen. Die Inhalte eines eigenhändigen Testaments können Sie jederzeit ändern. Bitte bedenken Sie, dass die vorgenommene Änderung handschriftlich mit Ort und Datum versehen und von Ihnen unterschrieben werden muss. Sie können auch ein ganz neues Testament erstellen, bei dem Sie dann zur Sicherheit mit den Worten einleiten können „Die zuvor erstellten Testamente erkläre ich für ungültig“. Grundsätzlich ist aber immer das jüngst datierte Testament das gültige. Um Änderungen an einem notariellen oder gemeinschaftlichen Testament vorzunehmen, gibt es Sonderregelungen. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir finden eine Lösung.
5.) Kann ich das Erbe aufteilen, wie ich will?
Ja, Sie können Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen aufteilen. Es gibt jedoch immer eine Einschränkung: Der gesetzlich geregelte Erbanspruch – der sogenannte Pflichtteil – besagt, dass Ihrer Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner*in und Ihren Kindern ein Pflichtteil zusteht, auch wenn sie nicht im Testament bedacht wurden. Wenn es diese Personen nicht gibt, haben auch Ihre Eltern Anspruch auf den Pflichtteil.
6.) Kann ich mein Erbe spenden?
Neben der eigenen Familie oder Freund*innen, können Sie auch eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen in Ihrem Testament bedenken und Ihren Nachlass oder einen Teil davon spenden. Dabei ist es zum einen möglich, die Organisation als Erbin einzusetzen und ihr alle Rechte und Pflichten bei der Aufteilung des Nachlasses zu übertragen. Oder sie kann neben weiteren Begünstigten als Miterbin benannt werden. Auch möglich ist, sie mit einem Vermächtnis, also einem aus dem Gesamtnachlass herausgelösten Teil, zu bedenken. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit, d. H. der Anteil, den Sie per Testament spenden, die so genannte Testamentsspende, kommt zu 100 Prozent an.
7.) Was kann ich an eine gemeinnützige Organisation vermachen?
8.) Was ist der Vorteil einer Testamentsspende an Save the Children?
a) Sie unterstützen Kinder in Not weltweit
Testamentsspenden sind ein Weg, die eigenen Werte weiterzugeben und Kinder in Not zu unterstützen. Save the Children wurde 1919 in England gegründet und ist heute die größte unabhängige Kinderrechtsorganisation der Welt. Im internationalen Verbund setzen wir uns in rund 120 Ländern dafür ein, dass Kinder gesund aufwachsen, eine gute Grundbildung erhalten und vor Gewalt geschützt sind. Hand in Hand mit lokalen Mitarbeitenden und Partnerorganisationen kann durch die umgesetzten Projekte das Leben von Kindern nachweislich verbessert werden – ohne Wenn und Aber.
b) Als gemeinnützige Organisation zahlen wir keine Erbschaftssteuer
Anders als Privatpersonen ist Save the Children als gemeinnützige Organisation nicht erbschaftssteuerpflichtig. Im Fall einer Schenkung sind wir ebenfalls steuerbefreit. Ihr Nachlass kommt somit ohne Abzüge bei Save the Children an.
9.) Was genau muss ich in mein Testament schreiben, um Save the Children darin zu bedenken?
10.) Wer kann mir bei der Erstellung eines Testaments helfen?
a) Notarielle Unterstützung
Abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen oder Ihrer familiären Situation kann es sinnvoll sein, dass Sie sich von einer Notar*in beraten lassen. Wir können Ihnen Kontakt zu unserem Netzwerk an Erbrechtsanwält*innen vermitteln. Sie bieten eine kostenlose Erstberatung an für Menschen, die sich dafür interessieren, gemeinnützig zu vererben. Melden Sie sich einfach per E-Mail unter testamente@savethechildren.de oder rufen Sie an unter 030 27595979-446.
b) Save the Children ist für Sie da
In unserem Ratgeber für Ihre Nachlassplanung informieren wir Sie über alle wichtigen Themen und Begriffe rund um die Themen Erben, Vererben und Nachlass spenden. Im Service-Teil finden Sie einen Testamentsplaner und eine Checkliste führt Sie Schritt für Schritt zu Ihrem letzten Willen. Zusätzlich unterstützen Sie Mustertestamente und Formulierungshilfen bei der Erstellung Ihres Testaments. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter.
Wir sind für Sie da!
Sie möchten sich zum Thema Nachlass & Testament informieren oder haben bereits erste Fragen? Wir sind Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen und helfen Ihnen sehr gerne weiter! Die vertrauliche Behandlung Ihrer Anfrage per E-Mail, Brief oder Anruf ist für uns bei Save the Children selbstverständlich.
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