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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Aufsichtsorgan des Vereins. Sie bestimmt die Richtlinien für die Tätigkeiten der Organisation. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Wahl des Aufsichtsrates, die Feststellung der Jahresabschlüsse sowie des Jahreswirtschaftsplans und die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. Sie besteht derzeit aus 36 Mitgliedern.