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Politischer Einsatz
zu Flucht und Migration

Kinder auf der Flucht: Schutz statt Abschottung

Kinder auf der Flucht sind besonders gefährdet.

Trotz internationaler Verpflichtungen zum Schutz von Kindern werden ihre Rechte in der aktuellen Migrationspolitik zunehmend eingeschränkt. Im Juni 2025 hat der Bundestag die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beschlossen. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Kinder, die nun über lange Zeiträume von ihren Eltern oder Geschwistern getrennt bleiben. Die Folge: emotionale Belastung, Unsicherheit und ein erhöhtes Risiko für gefährliche, irreguläre Fluchtversuche – auch durch allein reisende Minderjährige.

Auch die geplante Umsetzung der EU-Asylreform (GEAS) in Deutschland verschärft die Lage.

Die Reform des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems birgt das Risiko, dass Kinder inhaftiert oder unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht werden – entgegen den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Auch in bisherigen Plänen der Bundesregierung zur Umsetzung in Deutschland lassen sich zahlreiche kinderrechtliche Mängel feststellen. Die Reform muss kindgerecht ausgestaltet werden.

In Deutschland fehlt es weiterhin an kindgerechten Schutz- und Beteiligungsmaßnahmen.

Viele geflüchtete Kinder leben in Sammelunterkünften, oft über Monate hinweg. Dort fehlt es an Privatsphäre, Bildungsangeboten, Zugang zur Regelschule, psychosozialer Betreuung und qualifiziertem Personal. Kinderschutzkonzepte sind in vielen Einrichtungen nicht vorhanden oder werden nicht umgesetzt. Geflüchtete Kinder und Jugendliche werden in Entscheidungsprozesse, die ihr Leben unmittelbar betreffen – etwa bei Unterbringung, Bildung oder Gesundheitsversorgung – nur selten einbezogen. Ihre Perspektiven finden kaum Gehör, obwohl das Recht auf Beteiligung ein zentrales Prinzip der Kinderrechtskonvention ist.

Aktuelle Zahlen zeigen den Handlungsbedarf deutlich:

Laut den aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für April 2025 wurden in den ersten vier Monaten des Jahres insgesamt 36.800 Asylerstanträge von Kindern unter 18 Jahren gestellt. Davon waren etwa 6.675 unbegleitete Minderjährige, was bedeutet, dass rund 30.000 Kinder begleitet nach Deutschland geflüchtet sind – also gemeinsam mit mindestens einem Elternteil oder einer anderen sorgeberechtigten Person.

 

Was Save the Children von der Politik fordert

GEAS-Reform kinderrechtskonform umsetzen

Die GEAS-Reform muss im Sinne des Kindeswohls umgesetzt werden. Kinderrechts- und Schutzstandards müssen gesetzlich verankert werden.

  • Minderjährige müssen von Haft und Unterbringungsformen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, ausgeschlossen werden.
  • Verbindliche Garantien für die unterschiedlichen Verfahrensschritte für Minderjährige müssen gesetzlich geregelt werden.
  • Standards für kindgerechte Unterbringung und den Zugang zu Bildung nach spätestens zwei Monaten ab Asylantragsstellung.
  • Es braucht einen gesetzlich verankerten unabhängigen Monitoringmechanismus.

Verfahren für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen wieder einführen

Die Bundesregierung muss Verfahren für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen schnellstmöglich wieder einführen. In der Übergangsphase müssen Härtefallregelungen so ausgestaltet sein, dass Zusammenführungen weiter möglich sind – und das nicht nur in der Theorie.

Kinder angemessen unterbringen

Kinder müssen dezentral untergebracht werden. Solange dies nicht möglich ist, müssen Mindeststandards und Kinderschutzkonzepte für alle Unterkünfte, in denen Kinder untergebracht sind, beschlossen, implementiert und regelmäßig überprüft werden.

Gesundheitsversorgung und -vorsorge sicherstellen

Kinder sollten zu jedem Zeitpunkt die bestmögliche Gesundheitsversorgung und -vorsorge erhalten. Dies gilt insbesondere auch für präventive Angebote, wie beispielsweise psychosoziale Versorgung.

Zugang zum Regelbildungssystem ermöglichen

Wie in der GEAS-Reform vorgesehen, muss auch Deutschland sicherstellen, dass Kinder spätestens nach zwei Monaten ab Asylantragsstellung Zugang zum Regelbildungssystem erhalten.

Kinderschutz in den Rückführungsprozess integrieren

Kinderschutz muss in den Rückführungsprozess integriert werden. Polizeikräfte und andere an Abschiebungen beteiligte Personen müssen menschen- und kinderrechtlich geschult werden.

Ihre Ansprechperson:

Save the Children Mitarbeiterin Janneke Stein

Janneke Stein

Advocacy Managerin Flucht & Migration