Unternehmerische Sorgfalt kinderrechtskonform umsetzen: Save the Children als starker Partner für Unternehmen
Die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens rückt für Konsument*innen weltweit zunehmend in den Fokus und hat Auswirkungen auf Reputation und Absatz. Die Kaufentscheidung hängt vermehrt davon ab, ob Unternehmen soziale und ökologische Aspekte in der Herstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen berücksichtigen.
Seit dem 01. Januar 2023 steigt der Druck auf Unternehmen dahingehend auch seitens der Gesetzgebung: Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, kurz LkSG, werden in Deutschland ansässige sowie internationale Unternehmen mit deutscher Zweigstelle zu angemessenen Maßnahmen der Analyse, Prävention und Abhilfe von Rechtsverletzungen entlang ihrer Lieferkette verpflichtet. Dies gilt zunächst für Firmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen, und ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Auf europäischer Ebene wird derzeit ebenfalls an einem Lieferkettengesetz gearbeitet.
Gute Gründe für alle Unternehmen, jetzt zu handeln
Mittelständische Unternehmen, und somit die größte Gruppe in Deutschland, sind bisher nur als direkte oder indirekte Zulieferer von großen Unternehmen betroffen. Angemessene Maßnahmen der Analyse, Prävention sowie Abhilfe von Menschenrechts- und Umweltverletzungen entlang der Lieferkette sind aber nicht nur für die direkt vom LkSG betroffenen Unternehmen von Vorteil. Gerade im Hinblick auf Kinderrechtsrisiken gibt es gute Gründe für Ihre unternehmerische Sorgfalt – ob Sie vom LkSG betroffen sind oder nicht: Bereits mit überschaubaren Investitionen können pragmatische Ansätze finanziert und wirksame Veränderungen angestoßen werden. Langfristig führt dies zu Kostensenkungen in der vorgelagerten Lieferkette, zu Personalbindung im In- und Ausland und zu stabilen und resilienten Lieferketten.
Unser Beratungsangebot: Mit überschaubaren Investitionen Chancen schaffen
Entschlossenes Handeln ist gefragt, um Kinderrechte entlang der gesamten Lieferkette zu wahren. Dazu gehören auch die vorgelagerten Stufen, inklusive der Zulieferer (Sub-Tiers) oder Unterauftragsnehmer (Sub-Contractors). Denn: Kinderarbeit nur in Zuliefererverträgen auszuschließen ist keine Lösung des Problems.
Gemeinsam mit unserer Tochterorganisation The Centre for Child Rights and Business (THE CENTRE), unterstützen wir Unternehmen dabei, Kinderrechtsrisiken entlang der Lieferkette zu verringern. In den Sektoren Produktion, Landwirtschaft und Bergbau steht unser Angebot bereits für eine Vielzahl von zentralen Ländern zur Verfügung. Somit entsprechen unsere Partner-Unternehmen den aktuellen Vorgaben des LkSG und können Rechtsverletzungen vorbeugen sowie kinderrechtsbasierte, wirksame Abhilfe bei Kinderarbeit zu leisten.
Wir unterstützen Sie dabei mit unserem 4-Punkte-Plan:
1. Risiken ermitteln und analysieren
- Transparenz schaffen: Welche Player gibt es entlang der gesamten Lieferkette?
- Identifizierung realer und potenzieller Risikofelder sowie Empfehlung zu Priorisierung und Verbesserungsmaßnahmen
- Entwicklung und Überprüfung von Unternehmensrichtlinien sowie Prozessen entlang der Lieferkette im Hinblick auf Kinderarbeit und weitere Kinderrechte
3. Beschwerdemechanismen etablieren
- Etablierung von Kommunikationskanälen top-down und bottom-up inkl. eines adäquaten Beschwerdemanagementsystems
- Unterstützung beim Aufbau eines lokalen Netzwerks zur Information über und zur Abhilfe und Wiedergutmachung von Rechtsverstößen
2. Maßnahmen zur Prävention, Abhilfe – und auch Wiedergutmachung von Kinderrechtsverletzungen
- Entwicklung und Vermittlung klarer Richtlinien und Prozesse entlang aller Lieferkettenstufen
- Training von eigenen Mitarbeiter*innen, Auditor*innen, Lieferant*innen, Sublieferant*innen und Einkaufsbüros im verantwortungsvollen Umgang mit Kinderrechtsverletzungen
- Child Labour Remediation:Bei identifizierten oder vermuteten Fällen von Kinderarbeit greift ein definierter Prozess, der von der sofortigen Abhilfe bis zum lokal gültigen erwerbsfähigen Alter greift. Unser Lösungsansatz: Vermittlung von Schul- oder Ausbildungsplätzen und eine monatliche finanzielle Zuwendung für die Familien als Alternative zum Einkommen aus Kinderarbeit.
- Einrichtung von familienfreundlichen Arbeitsplätzen und sicherer, altersgerechter Arbeit für jugendliche Arbeitnehmer*innen
4. Transparent und öffentlich berichten
- Analysen & Reportings über getroffene Maßnahmen, Prävention, Abhilfe und Wiedergutmachung bei Kinderrechtsverletzungen
Beispiele aus unserer Beratungstätigkeit
Helfen Sie Kindern und stärken Sie das Vertrauen in Ihre Marke
Nutzen Sie die Chance, gemeinsam mit Save the Children die Kinderrechte in Ihrer Lieferkette zu sichern, Ihr Risikomanagement auszubauen und so gesetzeskonform zu agieren und ein starkes Signal an ihre Kund*innen zu senden.
Alle Infos kompakt finden Sie in unserem Flyer. Kommen Sie auf uns zu!