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Kinderrechte in
Lieferketten stärken


Aktuelles

Veranstaltung am 08.11.2023

AUSTAUSCH FÜR UNTERNEHMEN

Angemeldet? Werfen Sie gern vorab einen Blick in unsere Studie.

Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten, das LKSG - und was jetzt zu tun ist

10:00 – 12:30 Uhr: Fokusgruppe Produktion

14:00 – 16:30 Uhr: Fokusgruppe Landwirtschaft

Zur Anmeldung

Über die Veranstaltung

Gemeinsam mit The Centre for Child Rights and Business haben wir eine Bestandsaufnahme zu bestehenden Kinderrechtsrisiken in globalen Lieferketten gemacht (zur Studie).

Unsere Meta-Analyse aus den Sektoren Produktion (v.a. Textil), Landwirtschaft und Bergbau stellt die größten Kinderrechtsverletzungen heraus und zeigt konkrete Handlungsoptionen für Unternehmen auf.

Nun möchten wir gemeinsam mit Ihnen ins Gespräch dazu kommen. Mit welchen (Kinder)Rechtsverletzungen beschäftigt sich Ihr Unternehmen aktuell? Welche Maßnahmen möchten Sie mit der Runde diskutieren? Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit der Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gemacht?

Nach einer kurzen Einführung in die allgemeinen und sektorspezifischen Erkenntnisse unserer Studie (je nach Fokusgruppe), wird es Raum für einen vertraulichen Austausch zu diesen Fragen geben. Sprechen Sie mit uns über Ihre Erfolge und Stolpersteine auf dem Weg zu fairen Lieferketten.

Wir freuen uns auf konstruktive Diskussionen und einen offenen Austausch! Wenn Sie vorab Fragen haben oder Wünsche für die Veranstaltung äußern möchten, kommen Sie gerne auf anne.reiner@savethechildren.de zu oder nutzen Sie das Anmeldeformular.

 

Es heißen Sie willkommen:

  • Anne Reiner, Fachleitung für Nachhaltige Lieferketten bei Save the Children Deutschland
  • Ines Kämpfer, Geschäftsführerin von The Centre for Child Rights and Business

Agenda

  • Begrüßung - Grußworte durch Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland (10 Min.)
  • Einführung - Allgemeine und sektorspezifische Ergebnisse zu Kinderrechten in Lieferketten (30 Min.)
  • Was jetzt? – Strukturierte Diskussion, wie Unternehmen reagieren können (bspw. mittels interner Policies und Richtlinien, Beschaffungspraktiken, eigener Projekte und Multistakeholderinitiativen) (80 Min.)
  • Networking - Informelles Ausklingen bei Kaffee und Kuchen (30 Min.)

 

Die Veranstaltung ist kostenfrei und wird in vertraulicher Runde (Chatham House Rule) in unserem Berliner Büro stattfinden. Gegebenenfalls bieten wir virtuelle Nachholtermine an.

Die Einladung gilt ausschließlich für Unternehmen, die international tätig sind und über globale Lieferketten verfügen.



Unternehmerische Sorgfalt kinderrechtskonform umsetzen: Save the Children als starker Partner für Unternehmen

Die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens rückt für Konsument*innen weltweit zunehmend in den Fokus und hat Auswirkungen auf Reputation und Absatz. Die Kaufentscheidung hängt vermehrt davon ab, ob Unternehmen soziale und ökologische Aspekte in der Herstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen berücksichtigen.

Seit dem 01. Januar 2023 steigt der Druck auf Unternehmen dahingehend auch seitens der Gesetzgebung: Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, kurz LkSG, werden in Deutschland ansässige sowie internationale Unternehmen mit deutscher Zweigstelle zu angemessenen Maßnahmen der Analyse, Prävention und Abhilfe von Rechtsverletzungen entlang ihrer Lieferkette verpflichtet. Dies gilt zunächst für Firmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen, und ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Auf europäischer Ebene wird derzeit ebenfalls an einem Lieferkettengesetz gearbeitet.

Icon Lieferkettenberatung

Gute Gründe für alle Unternehmen, jetzt zu handeln

Mittelständische Unternehmen, und somit die größte Gruppe in Deutschland, sind bisher nur als direkte oder indirekte Zulieferer von großen Unternehmen betroffen. Angemessene Maßnahmen der Analyse, Prävention sowie Abhilfe von Menschenrechts- und Umweltverletzungen entlang der Lieferkette sind aber nicht nur für die direkt vom LkSG betroffenen Unternehmen von Vorteil. Gerade im Hinblick auf Kinderrechtsrisiken gibt es gute Gründe für Ihre unternehmerische Sorgfalt – ob Sie vom LkSG betroffen sind oder nicht: Bereits mit überschaubaren Investitionen können pragmatische Ansätze finanziert und wirksame Veränderungen angestoßen werden. Langfristig führt dies zu Kostensenkungen in der vorgelagerten Lieferkette, zu Personalbindung im In- und Ausland und zu stabilen und resilienten Lieferketten.

Unser Beratungsangebot: Mit überschaubaren Investitionen Chancen schaffen

Entschlossenes Handeln ist gefragt, um Kinderrechte entlang der gesamten Lieferkette zu wahren. Dazu gehören auch die vorgelagerten Stufen, inklusive der Zulieferer (Sub-Tiers) oder Unterauftragsnehmer (Sub-Contractors). Denn: Kinderarbeit nur in Zuliefererverträgen auszuschließen ist keine Lösung des Problems.

Gemeinsam mit unserer Tochterorganisation The Centre for Child Rights and Business (THE CENTRE), unterstützen wir Unternehmen dabei, Kinderrechtsrisiken entlang der Lieferkette zu verringern. In den Sektoren Produktion, Landwirtschaft und Bergbau steht unser Angebot bereits für eine Vielzahl von zentralen Ländern zur Verfügung. Somit entsprechen unsere Partner-Unternehmen den aktuellen Vorgaben des LkSG und können Rechtsverletzungen vorbeugen sowie kinderrechtsbasierte, wirksame Abhilfe bei Kinderarbeit zu leisten.

Wir unterstützen Sie dabei mit unserem 4-Punkte-Plan:

1. Risiken ermitteln und analysieren

  • Transparenz schaffen: Welche Player gibt es entlang der gesamten Lieferkette?
  • Identifizierung realer und potenzieller Risikofelder sowie Empfehlung zu Priorisierung und Verbesserungsmaßnahmen
  • Entwicklung und Überprüfung von Unternehmensrichtlinien sowie Prozessen entlang der Lieferkette im Hinblick auf Kinderarbeit und weitere Kinderrechte

3. Beschwerdemechanismen etablieren

  • Etablierung von Kommunikationskanälen top-down und bottom-up inkl. eines adäquaten Beschwerdemanagementsystems
  • Unterstützung beim Aufbau eines lokalen Netzwerks zur Information über und zur Abhilfe und Wiedergutmachung von Rechtsverstößen

2. Maßnahmen zur Prävention, Abhilfe – und auch Wiedergutmachung von Kinderrechtsverletzungen

  • Entwicklung und Vermittlung klarer Richtlinien und Prozesse entlang aller Lieferkettenstufen
  • Training von eigenen Mitarbeiter*innen, Auditor*innen, Lieferant*innen, Sublieferant*innen und Einkaufsbüros im verantwortungsvollen Umgang mit Kinderrechtsverletzungen
  • Child Labour Remediation:Bei identifizierten oder vermuteten Fällen von Kinderarbeit greift ein definierter Prozess, der von der sofortigen Abhilfe bis zum lokal gültigen erwerbsfähigen Alter greift. Unser Lösungsansatz: Vermittlung von Schul- oder Ausbildungsplätzen und eine monatliche finanzielle Zuwendung für die Familien als Alternative zum Einkommen aus Kinderarbeit.
  •  Einrichtung von familienfreundlichen Arbeitsplätzen und sicherer, altersgerechter Arbeit für jugendliche Arbeitnehmer*innen

4. Transparent und öffentlich berichten

  • Analysen & Reportings über getroffene Maßnahmen, Prävention, Abhilfe und Wiedergutmachung bei Kinderrechtsverletzungen

Beispiele aus unserer Beratungstätigkeit

GEMEINSAM GEGEN KINDERARBEIT

Elif, 8 Jahre, kommt seit Jahren mit ihrer Familie zur Ernte. Wegen mangelnder Kinderbetreuung verbringt sie den Tag mit ihren Eltern im Haselnussgarten. ©THE CENTRE

Save the Children, unsere Tochterfirma THE CENTRE und Lidl haben gemeinsam mit ihrem direkten Lieferanten, dem Lebensmittel- und Agrarunternehmen Olam, im Jahr 2020 ein anspruchsvolles Pilotprojekt aufgesetzt, um Kinderrechte „beyond compliance“ in der Haselnussernte durchzusetzen

Mehr zum Projekt

BEISPIEL OTTO GROUP

Arbeiter*Innen einer Fabrik in China während eines Elterntraining zur Stärkung ihrer Bindung zu ihren Kindern sowie zum Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie @CCR CSR

Die Otto Group steht zu ihrer Verantwortung gegenüber ihrer Lieferkette: Gemeinsam mit dem Save the Children Tochterunternehmen The CENTRE unterstützen wir Arbeiter*innen in Fabriken in China und der Türkei mit gezielten Maßnahmen.

Mehr zur Otto Group

Seit mehr als 25 Jahren setzen wir uns für faire und sichere Arbeitsbedingungen ein. Ich freue mich, dass wir zusammen mit Save the Children den Grundstein für ein langfristiges Engagement legen können.

Alexander Birken, Vorstandsvorsitzender der Otto Group

Im Einsatz für Kinder in der Demokratischen Republik Kongo

Kinder arbeiten in einer ASM in Kolwezi/DR Kongo.

Gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen THE CENTRE, der Fair Cobalt Alliance (FCA) und Save the Children vor Ort haben wir den Child Labour Remediation Service Hub (The Hub) eingerichtet, um gemeinsam mit Unternehmen und lokalen Partnern die Grundrechte von Kindern auf Bildung, Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten zu gewährleisten.

Mehr zum Projekt

BEISPIEL ZALANDO

Schnelles Assessment-Center für Näherinnen in Bangladesh

Zalando nimmt seine Verantwortung entlang seiner Lieferkette sehr ernst: Gemeinsam mit uns und unserer Tochterorganisation THE CENTRE setzt es sich für den Schutz von Kinderrechten in der Bekleidungsindustrie ein.

Mehr zu Zalando

Helfen Sie Kindern und stärken Sie das Vertrauen in Ihre Marke

Nutzen Sie die Chance, gemeinsam mit Save the Children die Kinderrechte in Ihrer Lieferkette zu sichern, Ihr Risikomanagement auszubauen und so gesetzeskonform zu agieren und ein starkes Signal an ihre Kund*innen zu senden.

Alle Infos kompakt finden Sie in unserem Flyer. Kommen Sie auf uns zu!


Anne Reiner, Mitarbeiterin bei Save the Children Deutschland

Anne Reiner