Kinderrechte-Check
für geflüchtete Kinder

Aktuelles

Der Kinderrechte-Check wird digital

Ab Februar 2023 ist das Folgeprojekt „Kinderrechte-Check digital – Verbesserte Qualitätsstandards bei der Unterbringung von schutzsuchender Minderjähriger schaffen“ gestartet.

Zum aktuellen Projekt

Willkommen

Im Jahr 2018 veröffentlichte Save the Children im Rahmen des Projektes "Zukunft! Von Ankunft an." ein Qualitätsmessinstrument, den sogenannten "Unterbringungs-TÜV". Ziel des "Unterbringungs-TÜVs" war es, die Umsetzung von Kinderrechten in Unterkünften messbar zu machen und den Landesbehörden, die für das Qualitätsmanagement in Unterkünften zuständig sind, ein praxistaugliches Instrument zur Qualitätsmessung zur Verfügung zu stellen.

Im Projekt "Qualität in der Vielfalt sichern" wurde das Qualitätsmessinstrument überarbeitet. Der daraus entstandene "Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder" (kurz Kinderrechte-Check genannt) untersucht noch zielgerichteter und umfassender die Unterbringungssituation geflüchteter Kinder und ihrer Familien und stellt den für die Unterbringung zuständigen Landesbehörden ein praxistaugliches Instrument zur Qualitätsmessung zur Verfügung. Im Projekt "Der Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder - Qualität steigern in der Unterbringung geflüchteter Kinder" wurde der Kinderrechte-Check genutzt, um die Einhaltung der Kinderrechte in Unterkünften in zwei Bundesländern zu überprüfen. 

Das aktuell laufende Projekt „Kinderrechte Check- digital - verbesserte Qualitätsstandards bei der Unterbringung schutzsuchender Minderjähriger schaffen“ knüpft an die drei Vorgängerprojekte an. Es zielt darauf ab, den Kinderrechte-Check zu digitalisieren, damit Unterkünfte und Behörden die Unterbringungssituation digital evaluieren können. Kinder und Eltern können niedrigschwellig befragt werden, wie es ihnen in der Unterkunft geht. Zudem können Fachkräfte unkompliziert an der digitalen Befragung teilnehmen. Das Befragungstool bietet im Anschluss praxistaugliche Anregungen, wie die Situation von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über den analogen Kinderrechte-Check sowie die sieben Checklisten, mit Mindeststandards zu den Themen Schutz, Bildung, Gesundheit, Beteiligung, Lage, Infrastruktur und Personal, die Sie hier herunterladen können. Für einen detaillierteren Einblick steht Ihnen die gesamte Publikation des Kinderrechte-Checks zum Download zur Verfügung.


Hintergrund

Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes – kurz UN-Kinderrechtskonvention genannt – wurde international anerkannt, dass Kinder eigenständige Träger von Menschenrechten sind. Dies gilt auch für geflüchtete Kinder, denn die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte stehen allen Kindern unabhängig von nationaler, ethnischer und sozialer Herkunft und Aufenthaltsstatus zu. Nach der Ankunft in Deutschland werden Kinder und ihre Familien zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen und anschließend in Gemeinschaftsunterkünften oder in privaten Wohnungen untergebracht. Aufgrund des Mangels an Wohnraum bleiben geflüchtete Kinder und ihre Eltern in einigen Bundesländern nicht nur kurzfristig in Gemeinschaftsunterkünften, sondern leben dort mehrere Monate oder gar Jahre. Save the Children lehnt eine zentrale Unterbringung von Kindern und Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ab, da diese grundsätzlich nicht dem Kindeswohl (best interest of the child) – einem der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention – entspricht. Da eine zeitweise Unterbringung in diesen Unterkünften in der derzeitigen Praxis unumgänglich ist, sollten Erstaufnahmen und Gemeinschaftsunterkünfte, die Kinder unterbringen, zumindest bestimmte Mindeststandards erfüllen.

Hier kommt der Kinderrechte-Check ins Spiel. Anhand dieses Qualitätsmessinstrumentes kann die Einhaltung von Mindeststandards in Erstaufnahmen und Gemeinschaftsunterkünften überprüft werden.


Der Kinderrechte-Check

Mithilfe des Kinderrechte-Checks kann untersucht werden, wo die Unterbringung in Bezug auf die Kinderrechte bereits gut ist und wo sie verbessert werden sollte. Dabei ermöglicht der Kinderrechte-Check nicht nur eine Überprüfung und Bewertung der Unterbringungssituation, sondern gibt auch Anregungen, wie die Kinderrechte vor Ort umgesetzt werden können.

Was misst der Kinderrechte-Check?

Der Kinderrechte-Check dient der Messung von Mindeststandards in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften, nicht aber in AnkER-Zentren und funktionsgleichen Einrichtungen, da die Unterbringung von Kindern und ihren Familien in diesen den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinie widerspricht.

Der Kinderrechte-Check nimmt insbesondere die Ausstattung, Leistungen und Angebote der Unterkunft in den Blick. Er ist aber nicht ausschließlich ein „Unterkunfts-Check“, sondern fragt auch nach dem Zugang zu externen Angeboten und Versorgungsleistungen. So wird beispielsweise gefragt, ob Kinder Zugang zum regulären Bildungssystem wie Kindertagesstätten und Schulen haben und ob es über örtliche Vereine oder Initiativen Freizeitmöglichkeiten gibt. Der Kinderrechte-Check versteht den Begriff Unterbringungssituation demnach weit.



Rechts- und Querschnittsbereiche zusammen denken

Wenn nur ein Modul oder einzelne Module des Kinderrechte-Checks angewendet werden, sollten individuelle Indikatoren aus anderen Qualitätsbereichen ebenfalls abgefragt werden. Dazu finden Sie in der Publikation entsprechende Verweise, die für die Einhaltung des jeweiligen Kinderrechts relevant sind.

Wie ist der Kinderrechte-Check aufgebaut?

Der Kinderrechte-Check ist modular aufgebaut. Er verfügt über sieben thematische Module (Qualitätsbereiche), anhand derer überprüft werden kann, inwieweit die Rechte geflüchteter Kinder in der Unterbringung geschützt und umgesetzt werden.

Die Module bilden die oberste Strukturierungsebene des Instruments und setzen sich aus vier zentralen Rechten der UN-Kinderrechtskonvention sowie drei Querschnittsbereichen zusammen:


An wen richtet sich der Kinderrechte-Check?

Der Kinderrechte-Check richtet sich primär an:

  • Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die für die Qualitätsaufsicht der Unterkünfte verantwortlich sind; und
  • Betreiber, Leitung und Mitarbeiter*innen von Unterkünften.

Auch für politische Entscheidungsträger ist der Kinderrechte-Check von Interesse, da er beschreibt, wie die Rechte geflüchteter Kinder gewahrt und gefördert werden können, während sie in Unterkünften untergebracht sind.


Anwendung des Kinderrechte-Checks

Mit dem Kinderrechte-Check kann anhand beobachtbarer Zustände eine qualitative Evaluation der Umsetzung von Kinderrechten in Unterkünften durchgeführt werden. Mithilfe festgelegter Kriterien (Qualitätskriterien) und Indikatoren wird ausgewertet, ob die in der UN-Kinderrechtskonvention und in europäischen und nationalen Rechtsnormen festgelegten Kinderrechte im Rahmen der Unterbringung Beachtung finden und wie Kinder, Familien, Leitungen und Mitarbeiter*innen sowie Ehrenamtliche dies wahrnehmen.

Die Bewertung wird durch ein Ampelsystem vorgenommen, das auf zeigt, in welchen Bereichen bereits Mindeststandards für die Gewährleistung von Kinderrechten erfüllt werden („grüne“ Bewertungen) und in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht („gelbe“ und „rote“ Bewertungen). Anhand des sogenannten Dashboards können die Bewertungsergebnisse der einzelnen Checklisten auf einen Blick zusammengestellt werden. Eine ausführliche Beschreibung dazu finden Sie in Kapitel 2 in der Publikation „Der Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder“.

Verwendung der Checklisten

Hier finden Sie die gesamten sieben Checklisten zum Download.

Für die Anwendung der Checklisten finden Sie in Kapitel 2.3.2 der Publikation eine detaillierte Beschreibung.

Schutzrechte

Kinder sollen vor körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung und Vernachlässigung geschützt werden. Diesen Anspruch sieht Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich vor. Er steht im Fokus des Qualitätsbereichs Schutzrechte. Für die Unterbringung von geflüchteten Kindern ergeben sich daraus mehrere Anforderungen: So sind insbesondere ihre Daten und besonderen Schutzbedarfe genau zu erfassen und jegliche Form von Kindeswohlgefährdungen zu verhindern.

Der Kinderrechte-Check sieht insgesamt vier Qualitätskriterien für die Einhaltung der Schutzrechte vor:

  1. Kinder werden bei oder kurz nach Aufnahme identifiziert, unabhängig gehört und ihre Daten werden erfasst.
  2. Kinder mit zusätzlicher Schutzbedürftigkeit werden identifiziert und an entsprechende Stellen weitervermittelt.
  3. Kindeswohlgefährdungen werden identifiziert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
  4. Kinder sind vor potenziellen Gefährdungen durch Eltern oder Sorgeberechtigte, Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen und Partner*innen der Unterkunft geschützt.

Weitere Aspekte des Kinderschutzes (z. B. der Schutz vor baulichen Mängeln oder anderen physischen Gefahren) werden in anderen Qualitätsbereichen aufgegriffen.

Recht auf Gesundheit

Kinder haben nach Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht, dass ihnen das erreichbare Höchstmaß an physischer und psychischer Gesundheit zuteilwird und sie Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit in Anspruch nehmen können. Der Zugang zu medizinischen und psychologischen Versorgungsleistungen hängt für geflüchtete Kinder in Unterkünften von verschiedenen Faktoren ab: Kenntnisse der Eltern über das deutsche Gesundheitswesen, Bewilligung von Leistungen durch die Versicherungsträger, ausreichende Kapazitäten im Regelsystem sowie ausreichend Sprachmittler*innen sind einige der entscheidenden Stellschrauben.

Um das Recht auf Gesundheit systematisch in der Unterbringungspraxis zu prüfen, sieht der Kinderrechte-Check insgesamt sechs Qualitätskriterien vor. Bei gesundheitlichen Angeboten und Informationen ist es besonders wichtig, dass diese gender- und kultursensibel sowie altersgerecht sind.

  1. Kinder und Eltern werden bei Ankunft auf Krankheiten untersucht.
  2. Kinder und Eltern erhalten ausreichende medizinische Versorgung.
  3. Kinder mit psychischen Belastungen können adäquate Unterstützung in Anspruch nehmen.
  4. Schwangere erhalten gender- und kultursensible Unterstützung bei der Familienplanung und Schwangerschaft. Jugendliche werden gender- und kultursensibel sowie altersangemessen über Empfängnisverhütung und Geschlechtskrankheiten aufgeklärt.
  5. Kinder und ihre Eltern sowie Schwangere werden bei Ausbruch hoch ansteckender Krankheiten angemessen geschützt.
  6. Die Ernährung der Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen ist adäquat und kindgerecht und berücksichtigt besondere Bedarfe.

Recht auf Bildung

Gemäß Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung, Schulbesuch und Berufsausbildung. Für geflüchtete Kinder ist der Zugang zu Bildungseinrichtungen essentielle Voraussetzung für ihre gesellschaftliche Integration und Teilhabe. Zentral sind hierfür die sprachliche Entwicklung der Kinder und die Information und Einbeziehung der Eltern, damit diese diese den Bildungserfolg ihrer Kinder aktiv fördern können. Erfolgreiche Bildungsbiografien beginnen bei der frühkindlichen Bildung und reichen über den Schulbesuch bis hin zum außerschulischen Bildungserwerb. Auch hier spielt die Vernetzung der Unterkunft mit anderen Akteuren eine große Rolle.  

Der Kinderrechte-Check sieht insgesamt drei Qualitätskriterien vor, um das Recht auf Bildung für geflüchtete Kinder in Unterkünften wirksam umzusetzen.

  1. Kinder haben Zugang zu regulären Bildungsangeboten außerhalb der Unterkunft.
  2. Die Unterkunft unterstützt bei der Vorbereitung auf den Übergang und bei der Integration in das reguläre Bildungssystem.
  3. Kinder haben Zugang zu Informationen und Medien aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen.

Recht auf Beteiligung

Kinder haben nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht darauf, dass sie ihre Meinung in allen Angelegenheiten frei äußern können und ihre Meinung angemessen und entsprechend ihres Alters und ihrer Reife berücksichtigt wird. Zur Gruppe der Beteiligungsrechte gehört ebenfalls das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung nach Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention. Bei der Freizeitgestaltung erfahren Kinder Selbstbestimmung und -entfaltung.

Der Kinderrechte-Check sieht zwei Qualitätskriterien im Rechtsbereich Beteiligungsrechte vor.

  1. Kinder können ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten frei äußern. Ein kindgerechtes Beschwerdeverfahren ist etabliert.
  2. Kinder erhalten Möglichkeiten, sich kulturell, künstlerisch oder sportlich zu betätigen sowie sich zu erholen.

Lage

Von der Lage einer Unterkunft hängt ab, wie gut Kinder und Eltern relevante Ämter und Behörden, medizinische Versorgung sowie Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten erreichen und nutzen können. Räumliche Distanzen und schlechte Verkehrsanbindungen können Zugangsbarrieren darstellen. Gleichzeitig beeinflusst die Lage Kontakte zur umliegenden Bevölkerung und damit die gesellschaftliche Integration und Teilhabe der Kinder und Eltern. Die für die Flüchtlingsunterbringung zuständige Behörde sollte sowohl bei der Auswahl einer Liegenschaft oder eines Bestandsgebäudes für die Errichtung einer Unterkunft gemeinsam mit der jeweiligen Landes- oder Kommunalbehörde als auch bei der Belegungssteuerung diese Faktoren einbeziehen und berücksichtigen.

Der Kinderrechte-Check sieht ein Qualitätskriterium für den Querschnittsbereich „Lage“ vor.

  1. Die Lage der Unterkunft gewährleistet Kindern Sicherheit sowie Zugang zu Bildungs-, Freizeit und Partizipationsmöglichkeiten und zu wichtigen Stellen in der Umgebung.

Infrastruktur

Die Infrastruktur der Unterkunft trägt in entscheidendem Maße zur Wohn- und Lebensqualität der Kinder bei. Eine gute Infrastruktur gewährleistet, dass Kinder ausreichend Ruhe und Privatsphäre finden, in einem hygienischen und sicheren Umfeld leben und auch innerhalb der Unterkunft ihr Recht auf Spiel und Freizeit realisieren können. In der Praxis unterscheiden sich der Zustand, die Ausstattung und Instandhaltung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften erheblich. Umso wichtiger ist es, einheitliche Mindeststandards für eine kindgerechte Unterbringung zu formulieren und überprüfbar zu machen.

Der Kinderrechte-Check definiert insgesamt sechs Qualitätskriterien im Querschnittsbereich „Infrastruktur“.

  1. Kinder haben Möglichkeiten für Erholung und Spiel.
  2. Kinder und Familien haben Privatsphäre.
  3. Kinder sind vor physischen Gefahren in ihrem Umfeld geschützt.
  4. Kinder haben ausreichend Ruhe.
  5. Kinder und Erwachsene haben ein geregeltes Zusammenleben.
  6. Kinder leben in einer sauberen, hygienischen Umgebung.

Personal

Das Personal der Unterkunft steht täglich in engem Kontakt mit den Bewohner*innen und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf ihre Sicherheit, ihr Wohlergehen und ihre Zufriedenheit. Gleichzeitig sind die Mitarbeiter*innen der Unterkunft häufig zentrale Ansprech- und Bezugspersonen, an die sich Kinder und Eltern mit ihren persönlichen Fragen und Anliegen wenden. Auch tragen die Mitarbeiter*innen entscheidend dazu bei, dass Kinder und Eltern Informationen und Zugang zu Angeboten und Leistungen innerhalb und außerhalb der Unterkunft erhalten. Qualifiziertem und engagiertem Personal kommt damit eine Schlüsselfunktion für die Gewährleistung von Kinderrechten zu.

Der Kinderrechte-Check definiert ein Qualitätskriterium im Querschnittsbereich „Personal“.

  1. Das Personal in der Unterkunft ist kompetent, erfahren und qualifiziert im Umgang mit geflüchteten Kindern und Eltern. Das Personal trägt zum Wohlbefinden und zur Sicherheit der Kinder und Eltern bei.

Arbeitshilfen

Hier finden Sie die exemplarischen Leitfäden der Befragungen zur Durchführung des Checks in Form von Fokusgruppen mit Kindern, Mitarbeiter*innen der Unterkunft und Eltern. Für die Durchführung der Interviews mit der Unterkunftsleitung und externen Partner*innen der Unterkunft können Sie direkt auf die Indikatoren in den jeweiligen Checklisten zurückgreifen.
 


Ein Programm von:

Gefördert durch:



Dieses Projekt wurde aus den Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU kofinanziert.