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Publisher Save the Children14.04.2022

Die vergessenen Kinder

Wer gehört zur Familie eines Kindes? Kinderflüchtlingen wird das Recht auf Zusammenleben mit ihren Geschwistern in der Praxis oft unmöglich gemacht. Denn das deutsche Recht kennt keine Regelung zum Geschwisternachzug. Wir fordern: Unbegleitete geflüchtete Kinder dürfen nicht länger ohne Geschwister aufwachsen – Politik und Verwaltung müssen dringend handeln!

Derzeit dürfen nur Eltern ihren geflüchteten Kindern nach Deutschland folgen. Für Geschwister gibt es hingegen strenge Auflagen. Das hat für die betroffenen Kinder und ihre Familien oft folgenschwere Konsequenzen. Das Gutachten von Save the Children beleuchten den juristischen Aspekt dieser Praxis.

„Aus unserem Gutachten geht hervor, dass alle übergeordneten Rechtsquellen verlangen, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Bei der momentan in Deutschland gültigen Rechtslage und deren Umsetzung in der Praxis ist das nicht immer gewährleistet, betont Meike Riebau, Rechtsreferentin für Migration von Save the Children Deutschland. „Dadurch werden Barrieren errichtet und legale Zugangswege immer weiter erschwert. Eltern stehen durch diese Gesetzeslage vor einem moralischen Dilemma ohne Ausweg.“

Denn Eltern müssen sich entscheiden, ob sie zu dem in Deutschland lebenden Kind ziehen und ihre anderen Kinder im Ausland zurücklassen, oder ob sie sich trennen wollen – mit ungewissem Ausgang. Hinzu kommt das Problem der Alleinerziehenden. „Denkt man beispielsweise an eine alleinerziehende Mutter, deren eines Kind in Deutschland lebt, deren anderes Kind aber mit ihr zusammen im Ausland ist. Was soll diese Frau denn tun?“
 
„Unbegleiteten geflüchteten Kindern  wird ein Zusammenleben mit ihrer kompletten Familie schier unmöglich gemacht. Ein Nachzug der Eltern ist gestattet, der Nachzug der Geschwister nur unter Auflagen. Darunter fallen der gesicherte Lebensunterhalt und der Nachweis von genügend Wohnraum. Für Kinder unter 6 Jahren müssen beispielsweise 10 Quadratmeter garantiert sein – nur dann ist ein Gesamtfamiliennachzug möglich. Für keine deutsche Familie gelten diese Auflagen“, erläutert Meike Riebau.
 
Die Auswirkungen für geflüchtete unbegleitete Kinder sind gravierend. Nach dem, was sie auf der Flucht erlebt haben, befinden sie sich in Deutschland zwar in Sicherheit, müssen aber ohne den Schutz und die Geborgenheit ihrer Familie aufwachsen.  „Keinem Kind mit deutschem Pass wird das Zusammenleben mit seinen Geschwistern verwehrt. Bei geflüchteten Kindern wird dies von staatlicher Seite getan. Das ist nicht akzeptabel und wir arbeiten daran, dass dies in Zukunft nicht mehr so sein wird.“

Save the Children engagiert sich global seit der Gründung im Jahr 1919 für geflüchtete Kinder. Wir setzen uns programmatisch sowie politisch für geflüchtete Kinder ein und arbeiten in den Heimatländern, auf der Reise und in den Ankunftsstaaten. Der Familiennachzug zu Geflüchteten wurde in den letzten Jahren breit diskutiert, mit Fokus auf der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Dem Nachzug von Geschwistern unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter wurde weitaus weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Beratungsstellen berichten jedoch von einem zunehmenden Beratungsbedarf und einer wachsenden Zahl an Betroffenen. Der Geschwisternachzug berührt das Kernmandat von Save the Children: Es geht um Kindeswohl und Familieneinheit.

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