Kinderrechte in Lieferketten: Beraten, Austauschen, Verantwortung übernehmen
Seit Januar ist in Deutschland das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) in Kraft. Es soll Unternehmen noch stärker in die Pflicht nehmen, Menschen- und Kinderrechte entlang der Lieferkette zu wahren. Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarbeit. Doch: Ist der bei Unternehmen weit verbreitete Null-Toleranz-Ansatz hierfür ausreichend?
Als internationale Kinderrechtsorganisation unterstützt Save the Children Unternehmen seit über zehn Jahren dabei, Kinderrechte in ihren Lieferketten in den Blick zu nehmen. Gemeinsam mit unserer gemeinnützigen Tochterorganisation ‚The Centre for Child Rights and Business’, haben wir vor diesem Hintergrund im Mai eine Bestandsaufnahme zu bestehenden Kinderrechtsrisiken in globalen Lieferketten veröffentlicht und uns die Bereiche Produktion (u.a. Textil und Spielzeug) sowie Landwirtschaft und Bergbau angesehen.
Kinderarbeit immer wieder thematisieren
Dabei geht es vor allem darum, Unternehmen auf die größten Kinderrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und ihnen konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Denn eines ist klar: Der bisher weit verbreitete Null-Toleranz-Ansatz ist nicht genug. Das zeigt auch unsere Meta-Analyse. Aus ihr geht hervor, dass Kinderarbeit vor allem in vorgelagerten, unteren Ebenen der Lieferketten und in informellen Sektoren existiert. Die derzeitigen Überwachungs-Mechanismen zu Menschenrechtsverletzungen seitens deutscher und internationaler Unternehmen führen oftmals nur dazu, dass Kinderarbeit verlagert, aber nicht beseitigt wird.
Nur gemeinsam können wir Kinderarbeit stoppen
Vertraulicher Erfahrungsaustausch
Am 08. November 2023 lädt Save the Children unter dem Titel „Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten, das LkSG – und was jetzt zu tun ist“, zu einem offenen und ehrlichen Austausch ein. Von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Fokusgruppe Produktion) sowie von 14.00 Uhr bis 16:30 Uhr (Fokusgruppe Landwirtschaft) haben Unternehmen die Möglichkeit, vertraulich über ihre Erfahrungen zu sprechen.
Neben einem Beratungsangebot für Unternehmen jeder Größe bietet Save the Children im November zudem ein Austauschformat an, in dem Erfahrungen zu bereits umgesetzten Maßnahmen zum Schutz von Kinderrechten sowie angedachte, neue Ideen mit all ihren Herausforderungen vertraulich diskutiert werden sollen.
„Gerade vor dem Hintergrund der zweiten Stufe des LkSG, die am 01. Januar 2024 in Kraft tritt und dann auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gilt, sowie dem kommenden EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das noch schärfere Vorgaben vorsieht und bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gelten soll, halten wir einen vertraulichen und ehrlichen Erfahrungsaustausch für wichtig und notwendig. Von den daraus resultierenden Erkenntnissen können sicherlich auch Unternehmen profitieren, die künftig vom LkSG betroffen sind“, so Anne Reiner, die bei Save the Children für das Beratungsangebot zur Wahrung von Kinderrechten entlang der Lieferkette verantwortlich ist.