Nachhaltige Lieferketten: Save the Children erweitert Beratung für Unternehmen
Internationale Expertise und Erfahrung sollen helfen: Mit einem Beratungsangebot will Save the Children Unternehmen dabei unterstützen, ihre Lieferketten in den Blick zu nehmen. Denn dazu sind sie seit Januar 2023 verpflichtet.
Namhafte Unternehmen, unter anderem aus der Textil- und Lebensmittelbranche, wie beispielsweise die Otto Group und Lidl, arbeiten bereits seit einigen Jahren mit Save the Children zusammen. Ziel von Save the Children ist es, weitere Unternehmen für das Beratungsangebot zur Wahrung von Kinderrechten entlang der Lieferkette zu gewinnen.
Gemeinsam mit der Tochterorganisation The Centre for Child Rights and Business arbeitet Save the Children bereits seit Jahren zu Fallstricken und Lösungen in globalen Lieferketten.
Sorgfaltspflicht muss für alle Unternehmen gelten
Mit dem Inkrafttreten des LkSG zu Beginn des Jahres sind zunächst in Deutschland ansässige sowie internationale Unternehmen mit deutscher Zweigstelle verpflichtet, angemessene Maßnahmen der Analyse, Prävention und Abhilfe von Rechtsverletzungen entlang ihrer Lieferkette zu schaffen. Dies gilt zunächst für Firmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen, und ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.
Für Save the Children ist das neue Gesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung, greift allerdings noch zu kurz:
„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Lieferkette hier bei weitem noch nicht aufhört: Insbesondere auf vorgelagerten An- bzw. Abbaustufen, also beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Rohstoffabbau, sind Kinderrechtsverletzungen weit verbreitet. Aber auch bei den sogenannten Sub-Tiers (Zulieferern), die der vorgelagerten Lieferkette angehören, und Sub-Contractors (Unterauftragsnehmern), die separate oder singuläre Produktionsschritte oder Dienstleistungen für Zulieferer durchführen, gibt es Risiken“, erläutert Anne Reiner, Senior Managerin für Nachhaltige Lieferketten bei Save the Children Deutschland.
„So beispielsweise bei Arbeiter*innen, die bei einer hohen Auftragslage oder einfach nur zum Entladen eines LKWs kurzfristig und ad-hoc eingesetzt werden. Diese Arbeitsverhältnisse sind häufig durch einen informellen Charakter geprägt, da unter anderem keine Arbeitsverträge eingegangen werden“, kritisiert Reiner weiter. „Diesbezüglich muss das LkSG nachgebessert werden. Daher wenden wir uns mit unserem Angebot auch an Unternehmen, die bisher nicht von der gesetzlichen Verpflichtung betroffen sind, denn die Wahrung von Kinder- und Menschenrechten geht alle Unternehmen, egal welcher Größe, an. Es kann neben ethisch-moralischen Aspekten auch ein nicht zu unterschätzender Vorteil im Wettbewerb sein“, erläutert Anne Reiner.
Mit überschaubaren Investitionen Kinderrechtsrisiken verringern
Save the Children weiß aus langjähriger Erfahrung in Zusammenarbeit mit internationalen Unternehmen, wie komplex globale Lieferketten heutzutage sind. Dennoch lassen sich auch für kleinere Firmen erste Schritte zur Verringerung von Kinderrechtsrisiken bereits mit überschaubaren Investitionen angehen.
4-Punkte-Plan zur Wahrung der Kinderrechte
Wir haben einen 4-Punkte-Plan zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht entwickelt, der die Vorgaben des LkSG berücksichtigt und Maßnahmen zur Prävention, Abhilfe und zur Wiedergutmachung beinhaltet, die sogar darüber hinausgehen. Nähere Informationen zu dem 4-Punkte-Plan erhalten Sie hier.
Beratungsangebot richtet sich an Unternehmen jeder Größe
„Unser Beratungsangebot steht Unternehmen jeder Größe zur Verfügung, ob sie nun vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sind oder nicht. Jedes Unternehmen, das seiner Verantwortung gegenüber Mitwirkenden entlang der Lieferkette nachkommt, sorgt dafür, dass die deutsche Wirtschaft umweltfreundlicher und sozialer wird. Und es hat auch positive wirtschaftliche Auswirkungen auf die beteiligten Länder“, so der Geschäftsführer von Save the Children Deutschland, Florian Westphal.
Nähere Informationen über das Beratungsangebot „Kinderrechte in Lieferketten stärken“ erhalten Sie hier: